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Beschäftigungssicherung für einzelne Abteilungen?

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nordman
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Situation: Firma hat mehrere Abteilungen indenen Beschäftigte mit gleichen Anforderungen arbeiten (einfache Tätigkeiten). In zwei dieser Abteilungen gibt es Arbeit ohne Ende, so dass Sonderschichten (Samstag Sonntag) gefahren werden, im Rest ist die Auslastung deutlich zu gering. Nun hat der BR eine Vereinbarung zu diesen Sonderschichten vereinbart, die unter anderem die Beschäftigten dieser zwei Abteilungen bei betriebsbedingten Kündigungen schützen soll. Macht ja auch Sinn, da ja in speziell diesen beiden Abteilungen mehr als genug Arbeit ist. ABER: Mitarbeiter der anderen Abteilung (ohne Arbeit) könnten nach kurzer Anlernzeit auch die Tätigkeiten der geschützten Beschäftigten übernehmen. Wenn jetzt eine Sozialauswahl stattfindet OHNE die an sich vergleichbaren Mitarbeiter der zwei Abteilungen mit einzubeziehen (Beschäftigungssicherung in der BV) halte ich das für rechtlich nicht haltbar... Gleichbehandlungsgrundsatz! Oder wie seht ihr das??

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Community-Antworten (5)

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DonJohnson

23.09.2009 um 11:52 Uhr

@nordmann Ich verstehe das nciht so richtig. Warum schließt ihr für Abteilungen wo es gut bzw sehr gut läuft, eine BV zur Beschäftigungssicherung ab und nicht für die Abteilungen, wo es wohl nicht so gut läuft? Wurde hier nciht das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt?

Was für ein Schichtsystem habt ihr?

Wenn jetzt eine Sozialauswahl stattfindet OHNE die an sich vergleichbaren Mitarbeiter der zwei Abteilungen mit einzubeziehen (Beschäftigungssicherung in der BV) halte ich das für rechtlich nicht haltbar... Gleichbehandlungsgrundsatz! Oder wie seht ihr das?? Ich kenne eure näheren Umstände nciht, aber das hört sich nciht gut an. Mehr Infos zu dem Schichtsystem etc könnten hilfreich sein. Aber das war nciht deine Frage. Auch ich halte ein solches Vorgehen für grenzwertig... Die Argumentation, warum gerade diese MA geschützt werden sollen könnten interessant sein...

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nordman

23.09.2009 um 12:06 Uhr

@DonJohnson Der Betriebsrat vertritt folgende Meinung: Wenn schon die Beschäftigten der Abteilung ("viel Arbeit") Sonderschichten belegen müssen, die nicht unbedingt von Vorteil sind (Sonntagsarbeit), sollten sie zumindest die Gewissheit haben, dass ihr Einsatz auch ihre Arbeitsplätze sichert. Sonst könnte doch die Situation entstehen, dass einer ein Jahr lang alles gibt und sich selbst am WE bereiterklärt zu arbeiten, und letztendlich seinen Arbeitsplatz verliert, nur weil einer aus der Abteilung ("wenig Arbeit") im Rahmen der Sozialauswahl schutzwürdiger ist. Halte ich für ungerecht. Ich komme übrigens aus der Abteilung ("viel Arbeit")

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DonJohnson

23.09.2009 um 12:14 Uhr

@Nordmann Da bin ich ganz deiner Meinung. Hier hätte der BR anders vorgehen können oder müssen. Z.B. hätte man eventuell schon im Vorfeld Leute aus der Abteilung "wenig" anlernen können, um die Kollegen "viel" zu entlasten. Weiterhin hätte man sich Gedanken über Arbeitszeitkonten machen können - eventuell Änderung des Schichtsystems etc.

Sonst könnte doch die Situation entstehen, dass einer ein Jahr lang alles gibt und sich selbst am WE bereiterklärt zu arbeiten, und letztendlich seinen Arbeitsplatz verliert, nur weil einer aus der Abteilung ("wenig Arbeit") im Rahmen der Sozialauswahl schutzwürdiger ist. Ein solcher Gedanke ist doch eigentlich schon aus gesundheitsschutztechnischer Sichtweise mehr als gefährlich. Ich werde doch dann als "viel" Arbeit "genötigt" auch Wochenends zu arbeiten um meinen Arbetisplatz zu sichern. Weiterhin finde ich das in keinem Fall ungerecht, da die Kollegen "viel" dann ja auch wohl mehr Geld verdient haben. Die Kollegen "wenig" hatten keine Chance dazu.

Habt ihr Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit oder so?

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BRHexe

23.09.2009 um 12:48 Uhr

@Nordmann Der BR hat sich doch für die Sicherung aller Arbeitsplätze einzusetzen und nicht nur für die, die "viel Arbeit" haben und Sonderschichten fahren. So sollten auch BV´s aufgesetzt sein. Meiner Meinung nach sollten die die wenig Arbeit haben die Vielarbeiter unterstützen und da sollte der BR ansetzen. Die MA selbst können sich keine Arbeit zuweisen. Schlechte Planung der Verantwortlichen. Was ist aus Sicht des BR schlimm daran, das einer aus der Abteilung "Wenig" bei einem Sozialplan schutzbedürftiger ist. Auch die muss er versuchen zu schützen.

N
nordman

23.09.2009 um 14:14 Uhr

Ja schon...ihr habt ja recht. Aber in der Praxis ist das alles nicht so einfach. Wie hätte der BR eine Beschäftigungssicherung für "wenig" erreichen sollen? Ist ja allen klar und bewusst, dass "wenig" nicht ausgelastet ist und es zu Personalanpassungen kommen wird. Nur im Bereich "viel" konnte der BR eine Beschäftigungssicherung erzwingen, weil er sonst die Wochenendschichten nicht genehmigt hätte. Nur zum Verständniss: Die Arbeit in "viel" wird nicht durch Überstunden und dergleichen bewältigt, sondern durch ein Schichtsystem, dass mit mehr Mitarbeitern die Laufzeiten der Maschinen eben auf 24 Stunden und 7 Tage die Woche verteilt. Also keine Chance für "wenig" die Abteilung "viel" zu unterstützen, weil ja alle Plätze belegt sind und auch keine neuen geschaffen werden können. (auch nicht durch neue Maschinen, weil wir hier von Grossanlagen sprechen, die Invest im Millionenbereich brauchen). Nochmals meine Frage: Kann man "viel" per BV vor betriebsbedingten Kündigungen schützen ????

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