Erstellt am 23.09.2009 um 09:52 Uhr von DonJohnson
@nordmann
Ich verstehe das nciht so richtig. Warum schließt ihr für Abteilungen wo es gut bzw sehr gut läuft, eine BV zur Beschäftigungssicherung ab und nicht für die Abteilungen, wo es wohl nicht so gut läuft?
Wurde hier nciht das Pferd von der falschen Seite aufgezäumt?
Was für ein Schichtsystem habt ihr?
*Wenn jetzt eine Sozialauswahl stattfindet OHNE die an sich vergleichbaren Mitarbeiter der zwei Abteilungen mit einzubeziehen (Beschäftigungssicherung in der BV) halte ich das für rechtlich nicht haltbar... Gleichbehandlungsgrundsatz! Oder wie seht ihr das??*
Ich kenne eure näheren Umstände nciht, aber das hört sich nciht gut an. Mehr Infos zu dem Schichtsystem etc könnten hilfreich sein. Aber das war nciht deine Frage. Auch ich halte ein solches Vorgehen für grenzwertig... Die Argumentation, warum gerade diese MA geschützt werden sollen könnten interessant sein...
Erstellt am 23.09.2009 um 10:06 Uhr von Nordman
@DonJohnson
Der Betriebsrat vertritt folgende Meinung:
Wenn schon die Beschäftigten der Abteilung ("viel Arbeit") Sonderschichten belegen müssen, die nicht unbedingt von Vorteil sind (Sonntagsarbeit), sollten sie zumindest die Gewissheit haben, dass ihr Einsatz auch ihre Arbeitsplätze sichert.
Sonst könnte doch die Situation entstehen, dass einer ein Jahr lang alles gibt und sich selbst am WE bereiterklärt zu arbeiten, und letztendlich seinen Arbeitsplatz verliert, nur weil einer aus der Abteilung ("wenig Arbeit") im Rahmen der Sozialauswahl schutzwürdiger ist.
Halte ich für ungerecht. Ich komme übrigens aus der Abteilung ("viel Arbeit")
Erstellt am 23.09.2009 um 10:14 Uhr von DonJohnson
@Nordmann
Da bin ich ganz deiner Meinung. Hier hätte der BR anders vorgehen können oder müssen. Z.B. hätte man eventuell schon im Vorfeld Leute aus der Abteilung "wenig" anlernen können, um die Kollegen "viel" zu entlasten.
Weiterhin hätte man sich Gedanken über Arbeitszeitkonten machen können - eventuell Änderung des Schichtsystems etc.
*Sonst könnte doch die Situation entstehen, dass einer ein Jahr lang alles gibt und sich selbst am WE bereiterklärt zu arbeiten, und letztendlich seinen Arbeitsplatz verliert, nur weil einer aus der Abteilung ("wenig Arbeit") im Rahmen der Sozialauswahl schutzwürdiger ist.*
Ein solcher Gedanke ist doch eigentlich schon aus gesundheitsschutztechnischer Sichtweise mehr als gefährlich. Ich werde doch dann als "viel" Arbeit "genötigt" auch Wochenends zu arbeiten um meinen Arbetisplatz zu sichern.
Weiterhin finde ich das in keinem Fall ungerecht, da die Kollegen "viel" dann ja auch wohl mehr Geld verdient haben. Die Kollegen "wenig" hatten keine Chance dazu.
Habt ihr Arbeitszeitmodelle, Schichtarbeit oder so?
Erstellt am 23.09.2009 um 10:48 Uhr von BRHexe
@Nordmann
Der BR hat sich doch für die Sicherung aller Arbeitsplätze einzusetzen und nicht nur für die, die "viel Arbeit" haben und Sonderschichten fahren. So sollten auch BV´s aufgesetzt sein. Meiner Meinung nach sollten die die wenig Arbeit haben die Vielarbeiter unterstützen und da sollte der BR ansetzen. Die MA selbst können sich keine Arbeit zuweisen. Schlechte Planung der Verantwortlichen. Was ist aus Sicht des BR schlimm daran, das einer aus der Abteilung "Wenig" bei einem Sozialplan schutzbedürftiger ist. Auch die muss er versuchen zu schützen.
Erstellt am 23.09.2009 um 12:14 Uhr von nordman
Ja schon...ihr habt ja recht. Aber in der Praxis ist das alles nicht so einfach. Wie hätte der BR eine Beschäftigungssicherung für "wenig" erreichen sollen? Ist ja allen klar und bewusst, dass "wenig" nicht ausgelastet ist und es zu Personalanpassungen kommen wird.
Nur im Bereich "viel" konnte der BR eine Beschäftigungssicherung erzwingen, weil er sonst die Wochenendschichten nicht genehmigt hätte.
Nur zum Verständniss: Die Arbeit in "viel" wird nicht durch Überstunden und dergleichen bewältigt, sondern durch ein Schichtsystem, dass mit mehr Mitarbeitern die Laufzeiten der Maschinen eben auf 24 Stunden und 7 Tage die Woche verteilt. Also keine Chance für "wenig" die Abteilung "viel" zu unterstützen, weil ja alle Plätze belegt sind und auch keine neuen geschaffen werden können. (auch nicht durch neue Maschinen, weil wir hier von Grossanlagen sprechen, die Invest im Millionenbereich brauchen).
Nochmals meine Frage:
Kann man "viel" per BV vor betriebsbedingten Kündigungen schützen ????