Erstellt am 24.11.2010 um 14:47 Uhr von rkoch
Du bist selbst aber nicht BRM oder? Das ist die Trivialfrage Nr. 1....
§26 (2) BetrVG.
BTW: Der BESCHLUSS wird gar nicht unterschrieben. Der Beschluß ist der Vorgang: Beschlußformulierung des BRV, Handheben der BRM. Aber alle Wirkungen die der Beschluß entfaltet werden gem. diesem § vom BRV nach außen getragen, auf welchem Weg auch immer.
Erstellt am 24.11.2010 um 15:23 Uhr von gallocampo
Moin Konradi!
Ich würde Dir raten, auch mal in den §33 (Beschlüsse des Betriebsrats) zu schauen.
Gültig ist der Beschluss nur, wenn die Sitzungsniederschrift die Details des Beschlusses komplett darstellt.
Bitte schau Dir den Paragrafen an, weil dort noch einige wesentliche Punkte stehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__33.html
Gruß
Erstellt am 24.11.2010 um 17:44 Uhr von DerAlteHeini
Konradi
In einer Betriebsratssitzung zu der ordentlich eingeladen wurde, wird der Beschluss gefasst.
Der Beschluss ist in die Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat. O.g. ist dann der rechtmäßige Beschluss, der dann entsprechend wirkt.
Siehe §§ 33 + 34 BetrVG.