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Unterschrift unter Beschluss

N
nelchen
Aug 2019 bearbeitet

Hallöchen,

mal eine Frage zum unterzeichnen von Beschlüssen: Beschlüsse an den Arbeitgeber oder auch mal an unsere Rechtsanwältin haben bis jetzt immer Vorsitzende und Stellvertreter unterschrieben. Funktionierte bis jetzt auch immer. Nun ist der Stellvertreter im Urlaub und auch nicht erreichbar. Kann ein andres BR- Mitglied unterschreiben?

Danke für Eure Antworten.

1.08009

Community-Antworten (9)

R
rtjum

26.08.2019 um 14:17 Uhr

ja, wenn es denn 2 Unterschriften bei euch sein müssen, solltet Ihr das aber in einer GO geregelt haben. mir erschließt sich der Nutzen der 2 Unterschriften nicht so ganz...

P
Pjöööng

26.08.2019 um 14:23 Uhr

Meines Erachtens kann man die auch in der GO nicht so regeln da es ein klarer Verstoß gegen das BetrVG ist.

N
nelchen

26.08.2019 um 14:36 Uhr

Naja, wir haben dass so vom vorherigen BR übernommen. Wo das steht wissen wir auch nicht Deshalb ja die Frage. In der GO ist dazu nichts geregelt.

K
kratzbürste

26.08.2019 um 14:38 Uhr

Vorsitzender unterschreibt, was dem AG mitzuteilen ist allein und fertig.

P
Pjöööng

26.08.2019 um 14:53 Uhr

BetrVG § 26 Vorsitzender (1) (...) (2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. (...)

Noch Fragen Kienzle?

R
rtjum

26.08.2019 um 15:48 Uhr

Ja Hauser...

N
nelchen

26.08.2019 um 16:30 Uhr

Haha.... Aber danke Euch Lieben......

U
UdoWoe

26.08.2019 um 16:48 Uhr

Auch wenn Pjöööng der Paragraphenreiter recht haben möge, es schadet nichts wenn zwei unterschreiben. Zumal dann das zweite BR-Mitglied auch mitbekommt was alles dem AG mitgeteilt wird. Ich habe so manchmal den Verdacht, dass manche BRV Dinge unterschreibt, abstimmt oder Regelungsabsprachen trifft, welche dem BR-Gemium nicht bekannt sind.

P
Pjöööng

26.08.2019 um 16:55 Uhr

Es "schadet" zumindest dann, wenn wie hier der Stellv verhindert ist, oder aber auch wenn zwischen BRV und Stellv Dissens über eine Formulierung besteht und der Stellv sich weigert das zu unterzeichnen. Auch auf Außenstehende kann es befremdlich wirken wenn der BRV offensichtlich seinen Aufgaben nicht alleine nachkommen darf.

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