Erstellt am 26.08.2019 um 12:17 Uhr von rtjum
ja, wenn es denn 2 Unterschriften bei euch sein müssen, solltet Ihr das aber in einer GO geregelt haben.
mir erschließt sich der Nutzen der 2 Unterschriften nicht so ganz...
Erstellt am 26.08.2019 um 12:23 Uhr von Pjöööng
Meines Erachtens kann man die auch in der GO nicht so regeln da es ein klarer Verstoß gegen das BetrVG ist.
Erstellt am 26.08.2019 um 12:36 Uhr von nelchen
Naja, wir haben dass so vom vorherigen BR übernommen. Wo das steht wissen wir auch nicht Deshalb ja die Frage. In der GO ist dazu nichts geregelt.
Erstellt am 26.08.2019 um 12:38 Uhr von Kratzbürste
Vorsitzender unterschreibt, was dem AG mitzuteilen ist allein und fertig.
Erstellt am 26.08.2019 um 12:53 Uhr von Pjöööng
BetrVG § 26 Vorsitzender
(1) (...)
(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. (...)
Noch Fragen Kienzle?
Erstellt am 26.08.2019 um 13:48 Uhr von rtjum
Erstellt am 26.08.2019 um 14:30 Uhr von nelchen
Haha.... Aber danke Euch Lieben......
Erstellt am 26.08.2019 um 14:48 Uhr von UdoWoe
Auch wenn Pjöööng der Paragraphenreiter recht haben möge, es schadet nichts wenn zwei unterschreiben. Zumal dann das zweite BR-Mitglied auch mitbekommt was alles dem AG mitgeteilt wird.
Ich habe so manchmal den Verdacht, dass manche BRV Dinge unterschreibt, abstimmt oder Regelungsabsprachen trifft, welche dem BR-Gemium nicht bekannt sind.
Erstellt am 26.08.2019 um 14:55 Uhr von Pjöööng
Es "schadet" zumindest dann, wenn wie hier der Stellv verhindert ist, oder aber auch wenn zwischen BRV und Stellv Dissens über eine Formulierung besteht und der Stellv sich weigert das zu unterzeichnen. Auch auf Außenstehende kann es befremdlich wirken wenn der BRV offensichtlich seinen Aufgaben nicht alleine nachkommen darf.