Stimmt es, dass wenn ein Zeitvertrag beendet wird z.B. zum 31.12. und derjenige am 02.01.
seine Arbeit wieder aufnimmt und keiner ihn davon abhält, der Arbeitsvertrag als abgeschlossen gilt?
Bis wann muss der MA Bescheid bekommen, wenn sein Arbeitsverhältnis verlängert werden soll?