Hallo,
gestern hatte ich ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin im Mutterschutz oder Elternzeit. Die Tochter ist jetzt zwei Jahre alt und die MA will am 31.01.2011 wieder anfangen zu arbeiten. Während des Gesprächs stellte sie mir dann eine Frage, die ich nicht beantworten konnte und de nun an Euch weitergebe:
Kurz nachdem sie schwanger war, wurde ihr von der Ärztin ein Beschäftigungsverbot während der gesamten Schwangerschaft erteilt. Bis zu diesem Tag hatte die MA noch ihren ganzen Urlaub (29 Tage) noch nicht gemacht.
Sie würde nun gern wissen, was mit dem Urlaub passiert ist? Denn ausgezahlt hat sie ihn nicht bekommen.
Ich frage mich, ob der AG am Ende des Jahres, als er, wie das bei uns so üblich ist, die Urlaube kontrolliert hat, die MA nicht mal hätte informieren können?
Ist der Urlaubsanspruch bei ihr verfallen?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß Sabine