Urlaubsanspruch
Hallo Kollegen,
eine Kollegin arbeitet bei uns 80 Stunden im Monat, zu einem festen Betrag X. Die Zeiteinteilung erfolgt völlig flexibel, d. h. keine festen Tage und keine vorgeschriebenen Stunden an diesen Tagen. Kommt Sie einmal nicht auf die 80 Stunden wird ihr das Gehalt um die entsprechenden Stunden gekürzt. Wenn sie Urlaub machen möchte, arbeitet sie die fehlende Zeit entweder vor oder nach. Sie hat nun an den mich (als BR-Mitglied) die Frage gestellt, ob sie denn keinen Urlaubsanspruch hätte, nur weil sie auf Stundenbasis angestellt sei. Meiner Meinung nach, müsste sie doch auch zumindest den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tage haben und den entsprechenden finanziellen Ausgleich hierfür erhalten!? Wie wird so was bei so einer flexiblen Arbeitzeit gehandhabt? Kann mir da jemand weiterhelfen, evtl. mit § ??? Danke im voraus.“
Community-Antworten (2)
19.10.2007 um 12:28 Uhr
Grundsätzlich erst einmal die Frage nach Seminaren? Ansonsten BUrlG unter Google. Die AZ Regel an Sich ist auch mehr als Fragwürdig. Es sei denn sie ist eine freie MA. Dann hat sich allerdings auch die Frage nach dem Urlaub erübrigt. Kurz gesagt: Der Urlaubsanspruch besteht, genauso die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub.
19.10.2007 um 13:01 Uhr
@ego112 Dankeeee. BUG hatte ich auch durch. Hab Deinen tip befolgt und gegoogelt, da hab ich was gefunden, wie die durchschnittliche Berechnung ihres Gehalts für die Urlaubszeit erfolgt. Da war ich mir nämlich etwas unsicher.
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