Hallo Kollegen,

eine Kollegin arbeitet bei uns 80 Stunden im Monat, zu einem festen Betrag X. Die Zeiteinteilung erfolgt völlig flexibel, d. h. keine festen Tage und keine vorgeschriebenen Stunden an diesen Tagen. Kommt Sie einmal nicht auf die 80 Stunden wird ihr das Gehalt um die entsprechenden Stunden gekürzt. Wenn sie Urlaub machen möchte, arbeitet sie die fehlende Zeit entweder vor oder nach. Sie hat nun an den mich (als BR-Mitglied) die Frage gestellt, ob sie denn keinen Urlaubsanspruch hätte, nur weil sie auf Stundenbasis angestellt sei. Meiner Meinung nach, müsste sie doch auch zumindest den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Tage haben und den entsprechenden finanziellen Ausgleich hierfür erhalten!? Wie wird so was bei so einer flexiblen Arbeitzeit gehandhabt? Kann mir da jemand weiterhelfen, evtl. mit § ??? Danke im voraus.“