In unserer Klinik ist seit 2002 ein Notarzt beschäftigt. Er arbeitet als Bereitschaftsarzt und hat keinen Arbeitsvertrag, sondern eine "Vereinbarung". Er bekommt ein Zimmer gestellt, eine Bereitschaftspauschale und für jeden Einsatz eine Extra-Vergütung. Er arbeitet durchschnittlich 15 Dienst im Monat. Sozialabgaben werden von uns bezahlt, ebenso besteht Versicherungsschutz. Seit 2002 hat er bisher keine bezahlten Erholungsurlaub bekommen. In der Arbeitsvereinbarung gibt es auch keine gesonderet Vereinbarung dazu. Nun meine Frage: Hat er Anspruch auf Urlaub und/oder auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Kann er den Anspruch auch rückwirkend geltend machen?
Als die Vereinbarung geschlossen wurde, gab es hier im Haus ausschließlich AVR-Verträge. Insofern müsste er doch auch Lohnerhöhungen bekommen, oder?