Also: im AV steht nur, daß grundsätzlich die Bereitschaft zur Schichtarbeit gefordert wird. Der Zusatz, der zum Beginn der 3Schichtreglung an die Betroffenen ausgegeben wurde besagte dann nur daß Herr X ab dem x.y. auf Nacht-Spät oder Frühschicht kommen müsse und mit wem er lt. Schichtplan zu arbeiten habe.
Zur Herkunft der bezahlten Pausen: der Tag mit 24 Stunden gibt drei Schichten zu je 8 Stunden her. Somit sind die Pausen jeweils in den 8 Stunden enthalten und können nicht zusätzlich eingearbeitet werden. (hätte der Tag mehr als 24 Stunden würde dies dem AG mit Sicherheit NICHT einfallen).

Zu " ...die Dienstplangestaltung im IST und im SOLL" -- ???

Der Plan besagte in den vergangenen Jahren, daß der AG wöchentlich die Schicht wechselt: Früh, Nacht, Spät...Früh, Nacht, Spät... usw.
Man konnte also im Januar schon sehen was man am bspw. 13.Dezember für eine Schicht hat.


3Schichtarbeit= bezahlte Pause wie geschildert und Zuschläge für geleistete Nachtschicht
2Schichtarbeit=Pause muß eingearbeitet werden kein Zuschlag

Und deshalb: wenn schon 3Schichtarbeit mit ihren Nachteilen dann auch Planbarkeit der Arbeitszeit und des Entgelts. So lautet zumindest meine Meinung. Ist diese aber nun auch rechtens???