nochmal Schichtarbeit
Also: im AV steht nur, daß grundsätzlich die Bereitschaft zur Schichtarbeit gefordert wird. Der Zusatz, der zum Beginn der 3Schichtreglung an die Betroffenen ausgegeben wurde besagte dann nur daß Herr X ab dem x.y. auf Nacht-Spät oder Frühschicht kommen müsse und mit wem er lt. Schichtplan zu arbeiten habe. Zur Herkunft der bezahlten Pausen: der Tag mit 24 Stunden gibt drei Schichten zu je 8 Stunden her. Somit sind die Pausen jeweils in den 8 Stunden enthalten und können nicht zusätzlich eingearbeitet werden. (hätte der Tag mehr als 24 Stunden würde dies dem AG mit Sicherheit NICHT einfallen).
Zu " ...die Dienstplangestaltung im IST und im SOLL" -- ???
Der Plan besagte in den vergangenen Jahren, daß der AG wöchentlich die Schicht wechselt: Früh, Nacht, Spät...Früh, Nacht, Spät... usw. Man konnte also im Januar schon sehen was man am bspw. 13.Dezember für eine Schicht hat.
3Schichtarbeit= bezahlte Pause wie geschildert und Zuschläge für geleistete Nachtschicht 2Schichtarbeit=Pause muß eingearbeitet werden kein Zuschlag
Und deshalb: wenn schon 3Schichtarbeit mit ihren Nachteilen dann auch Planbarkeit der Arbeitszeit und des Entgelts. So lautet zumindest meine Meinung. Ist diese aber nun auch rechtens???
Community-Antworten (3)
09.11.2010 um 16:21 Uhr
. . . irgendwie verstehe ich die Fragestellung nicht, oder ich stehe auf der Leitung! Du schreibst, dass man bisher im Januar schon sehen konnte, was man im Dezember für Schicht hat. Was hat sich nu geändert, oder was soll sich ändern, dass Du jetzt die entweder/oder-Frage stellst?
09.11.2010 um 17:58 Uhr
Das bezog sich noch auf den Beitrag "Schichtarbeit" welchen ich versehentlich bei 7 Antworten gekappt hatte.
09.11.2010 um 23:28 Uhr
. . . oh, Entschuldigung ;-)
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