Erstellt am 03.10.2017 um 07:16 Uhr von UliPK
Der Begriff der "Schichtarbeit" ist gesetzlich nicht definiert.
Hier mal ein Komentar dazu:
"Es gibt in Deutschland weder eine gesetzliche Definition von Schichtarbeit noch von SchichtarbeitnehmerInnen. Es ist jedoch üblich, sich nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu richten. Das BAG versteht unter Schichtarbeit, dass mindestens zwei Arbeitnehmer dieselbe Arbeitsaufgabe erfüllen, indem sie sich nach einem feststehenden und für sie überschaubaren Plan ablösen, so dass der eine Arbeitnehmer arbeitet, während der andere arbeitsfreie Zeit hat. Der Arbeitsplatz muss hierbei nicht identisch sein, aber die jeweils betroffenen Arbeitnehmer sollten untereinander austauschbar sein. Außerdem müssen die geleisteten Arbeitszeiten zumindest teilweise auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten liegen. Personen die in erster Linie auf den Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern bedacht sind, vertreten jedoch häufig eine andere Definition von Schichtarbeit. Demnach ist die Lage der Arbeitszeit der wesentliche Faktor und zwar, dass Schichtarbeit zu wechselnder oder konstanter aber immer zu ungewöhnlicher Zeit, wie z.B. abends oder in der Nacht durchgeführt wird."
Quelle:http://inqa.gawo-ev.de