Hallo! Wir haben einen einköpfigen Betriebsrat (mich) und sind insgesamt 8 wahlberechtigte AN. Eine Neuanstellung steht bei uns an. Laut § 99.1 BetrVG hat der BR Mitspracherecht bei einem Unternehmen mit "in der Regel" mehr als 20 wahlberechtigten AN.
Was heißt hier "in der Regel"? Ist da eine Tür noch offen oder hab ich mich nicht einzumischen? Danke sehr!