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1köpfiger BR-Mitbestimmung

B
Betriebsdrache
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Wir haben einen einköpfigen Betriebsrat (mich) und sind insgesamt 8 wahlberechtigte AN. Eine Neuanstellung steht bei uns an. Laut § 99.1 BetrVG hat der BR Mitspracherecht bei einem Unternehmen mit "in der Regel" mehr als 20 wahlberechtigten AN. Was heißt hier "in der Regel"? Ist da eine Tür noch offen oder hab ich mich nicht einzumischen? Danke sehr!

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Community-Antworten (3)

M
monalisa

05.11.2010 um 13:20 Uhr

@Betriebsdrache, 8 sind nicht 20......... "in der Regel beschäftigten" heisst, immer - ununterbrochen. Hat nix mit einer eventuellen Hintertüre zu tun. An deiner Stelle würde ich einfach bei Gelegenheit mal den Chef auf die Neueinstellung ansprechen, so erfährst du u. U. mehr........

P
Petrus

05.11.2010 um 14:30 Uhr

@ML: Fast.

In der Regel heißt in Juristensprech, dass es auch (kurzfristig) Abweichungen geben kann.

Beispiel 1: Ein Betrieb mit in der Regel 19 MA stellt im Oktober 2 MA ein und am 15. November noch einen, weil bekannt ist, dass Ende Dezember 2 MA in Rente gehen und 1 MA gekündigt hat. So können die "Neuen" noch von den "Alten" angelernt werden. Obwohl also am 1. November bereits 21 MA im Unternehmen sind, hat der BR kein MBR bei der Einstellung zum 15.11., weil es eben nur vorübergehend mehr als 20 MA sind - ab 1.1. sind es wieder 19 - wie in der Regel. Beispiel 2: In einem Betrieb mit in der Regel 21 MA kündigen zum 31.12. drei MA. Ein Neuer wird zum 15.1. eingestellt, zwei weitere MA erst zum 15.2. Obwohl also ab 1.Januar weniger als 20 MA im Unternehmen sind, hat der BR volles MBR bei beiden Einstellungen, weil es eben nur vorübergehend weniger als 20 MA sind.

S
sueton

06.11.2010 um 02:22 Uhr

Hallo Betriebsdrache !

Halte Dich an MonaLisa !

Grüsse,sueton

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