Erstellt am 03.11.2010 um 14:30 Uhr von rkoch
Gegenfrage:
Haben die Mitarbeiter ein Problem damit?
Jubilarsveröffentlichungen sind gang und gäbe, z.B. in örtlichen Mitteilungsblättern.
Rechtlich gesehen gibt es tatsächlich ein Problem im BDSG:
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Da es i.d.R. keine entsprechende Rechtsvorschrift gibt, begibt sich jeder der diese Daten ohne Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht aufs rechtliche Glatteis.
Die angesprochenen Mitteilungsblätter setzen oft voraus, das den Betroffenen bekannt ist, das Jubilare veröffentlicht werden und teilen den Betroffenen in einer Kolumne regelmäßig mit, das sie der Veröffentlichung widersprechen können wenn sie die Veröffentlichung nicht wünschen. Rechtlich gesehen ein dickes Graugebiet.....
Der einzig rechtlich sichere Weg ist tatsächlich sich die Einwilligung zu holen. AG die eigene derartige Blätter unterhalten sind deshalb gut bedient sich eine Rechtsvorschrift zu schaffen.
Entweder:
Im Arbeitsvertrag eine entsprechende Einwilligungsklausel vorsehen
Oder:
Mit dem BR eine BV nach §87 (1) Nr. 1 i.v.M. Nr. 6 BetrVG (Frage der Ordnung des Betriebes) abschließen die die Veröffentlichung gestattet..... (Ja, auch das ist eine "andere Rechtsvorschrift" im Sinne des BDSG - und der BR als "Vertreter" seiner AN ist berechtigt in deren Namen die Zustimmung zu erteilen)
Erstellt am 03.11.2010 um 16:35 Uhr von DonJohnson
rkoch
*Entweder:
Im Arbeitsvertrag eine entsprechende Einwilligungsklausel vorsehen*
Das wird nciht klappen, da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass es sich dann hier eben nicht um eine freiwillige Handlung des AN habdelt ;-)
*Oder:
Mit dem BR eine BV nach §87 (1) Nr. 1 i.v.M. Nr. 6 BetrVG (Frage der Ordnung des Betriebes) abschließen die die Veröffentlichung gestattet..... (Ja, auch das ist eine "andere Rechtsvorschrift" im Sinne des BDSG - und der BR als "Vertreter" seiner AN ist berechtigt in deren Namen die Zustimmung zu erteilen)*
Leider muß ich dir auch hier widersprechen. Der BR ist nciht befugt für den AN hier eine Veröffentlichung zu gestatten. Eine BV kann das AG Problem lösen, aber ncith in diesem hier vorliegenden Fall. IMHO nur und ausschließlich über 87,1,6 - das hier ist aber nciht so ein gelagerter Fall - hier ist es lediglich 87,1,1 und hier ist der BR kein "Vormund" des AN!!!
Erstellt am 04.11.2010 um 08:28 Uhr von rkoch
@DJ
Grundsätzlich gebe ich Dir Recht. Die Rechtswirksamkeit derartiger BV bzw. Klauseln im AV ist umstritten ... aber die Realität sieht anders aus. I.d.R. akzeptieren alle AN derartige Klauseln bzw. BV als "gegeben". Deswegen meine einleitende Frage ("haben die MA was dagegen?").
z.B. wird auch Dein Argument
> da die Rechtssprechung davon ausgeht, dass es sich dann hier eben nicht um eine freiwillige Handlung des AN handelt ;-)
gelegentlich mit dem Gegenargument: "In Deutschland gilt Vertragsfreiheit und kein Mensch ist Verpflichtet eine derartige Vereinbarung zu unterschreiben" ausgehebelt.
IMHO gibt es dazu keine Urteile sondern nur Meinungen.
Erstellt am 04.11.2010 um 17:35 Uhr von DonJohnson
rkoch
Schön geschrieben, dennoch halten wir uns bitte an die gültige Rechtsauffassung - auch wenn noch keine Urteile diesbezüglich gefällt wurden, ok?
Und diese Rechtsauffassung habe ich hier mitgeteilt - das hat im übrigen ncihts mit Vertragsfreiheit zu tun, da wie gesagt der AN in diesem Sinne nciht wirklich frei war.
Das BDSG ist anders als andere Gesetze. Übliche Gesetze gehen davon aus, dass alles erlaubt ist, es sei denn es ist verboten - beim BDSG ist das genau andersrum - da ist erstmal alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Und genau aus diesem Grunde hast du mit Vertragsfreiheit eben kein Recht ;-)))
Hier muß der Gesetzgeber davon ausgehen, dass die Meinungsäußerung vom AN eben NICHT frei war, aus diesem Grund - in dem hier vorliegenden Fall) ist es verboten und eine BV (wie in diesem Fall von dir gemeint) kann die Erlaubnis des AN nicht ersetzen. Wohl gemerkt in diesem Fall...
Erstellt am 04.11.2010 um 21:11 Uhr von ganther
Ich finde es bemerkenswert dass man sich um solche Sachen in Deutschland Gedanken machen muss. Auch wenn es rechtliche alles so ist wie ihr es hier diskutiert... Muss man alles zu einem rechtlichen Problem machen? Ich finde in einem funktionieren betrieb mit entsprechenden Betriebsklima sollte weder BR noch MA eine solche Frage stellen
Finde es wirklich schade! Armes Deutschland
Erstellt am 05.11.2010 um 12:36 Uhr von DonJohnson
@ganther
Gerade in der heutigen Zeit ist es doch wichtig gerade auf diese Dinge zu achten. Schlechte Beispiele gibt es doch zuhauf. Weiterhin ist es mir nicht bekannt, dass es "Gesetze light" gibt, also welche, die auch der BR einfach mißachten darf oder nicht beachten braucht.
Und mal ganz ehrlich - wieviele funktionierende Betriebe gibt es denn noch? Und wenn es im Betrieb doch so ein tolles Klima gibt, und der AG doch soooo lieb und gerecht ist, warum gibt es denn dann einen BR? Warum gibt es denn überhaupt BR´s und was sind unter anderem seine Aufgaben? Betriebsfeiern auszurichten? Kaffe trinken und mit Cheffe labern?
Unter anderem doch wohl darauf zu achten, dass Gesetze4 und Verordnungen eingehalten werden und wie das Wort schon sagt, ist das BDSG ein solches...
Aber nciht nur hier in Deutschland wird Wert auf Datenschutz gelegt. Die EU hat es als Richtlinie ausgegeben und unsere Regierung sehr halbherzig angegangen. Aber immerhin gibt es auch da ein Umdenken, so wird es nicht lange dauern, dass das BDSG noveliert wird.
Und schau dir die USA an - sprich Google - selbst da gibt es so langsam ein Umdenken was das an geht.
Und wenn du den "gläsernen Mitarbeiter" haben willst, solltest du dir mal Gedanken über dein Amt machen...
Und wo wir gerade davon reden, was passiert denn wohl hier im Forum? Wir wird nach Rat gefragt, und man versucht so gut es geht zu antworten - wie es dann gelebt wird in dem Betrieb, bleibt doch jedem selber überlassen. Wir können hier nur unsere Meinung mitteilen, und mehr machen wir nciht. Hier ist auch keine Rechtsberatung, von daher...
Erstellt am 05.11.2010 um 12:44 Uhr von rainerw
Das ist mal ne Antwort!!
Danke DJ
Erstellt am 05.11.2010 um 13:12 Uhr von Petrus
@rkoch
> Im Arbeitsvertrag eine entsprechende Einwilligungsklausel vorsehen
Die dürfte aber einer AGB-Kontrolle nicht standhalten. Und ist damit trotz Vertragsfreiheit nichtig.
Du hast schon recht: Solange kein ArbN was dagegen hat... gibt es ohne Kläge keinen Richter. Nur hat der BR eben auch die Aufgabe, die zugunsten der ArbN geltenden Gesetze (hier BDSG und die AGB-§ im BGB) zur Anwendung zu bringen...
Erstellt am 05.11.2010 um 13:36 Uhr von DonJohnson
rainerw
kein Problem ;-)))