Durch Vorschriften unseres wichtigsten Kunden(die wir noch nie gesehen haben) wurde allen Mitarbeitern das Mitführen von Kamera Handys, USB Sticks und MP3 Player untersagt. Dazu wurde vom AG ein Aushang gemacht auf dem auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung gedroht wird.
Wir haben also weder diese Anforderungen gesehen, noch diesen Aushang im Vorfeld in irgendeiner Weise verifiziert oder gesehen, noch irgend eine Betriebsvereinbarung oder Zustimmung zu diesem Thema beigesteuert.
Fragen:
1. Sind diese Aushänge Mitbestimmungspflichtig ?
2. Sind die Verbote der Geräte Mitbestimmungspflichtig ?
3. Müssen uns die Anforderungen des Kunden im Originaltext (Englisch) zur Verfügung gestellt werden ?

Das alles mit Begründungen und Gesetz

Vielen Dank im Voraus für eure Bemühungen, ohne euch wäre ich schon mehrmals aufgeschmissen gewesen.

Gruß

Stefan