Mitbestimmung bei Aushang von Angestelltenfotos
Hallo, wir sind eine Einrichtung der Behindertenhilfe (WfB). Unsere Geschäftsleitung besteht darauf die Fotos aller Angestellten im Eingangsbereich unserer Werkstatt an einer Tafel auszustellen. Einige Fotos hängen schon. Der BR ist zu dieser Angelegenheit nicht gefragt worden. Meine Fragen.: Ist der BR in der Mitbestimmung? Nach welcher gesetzlichen Grundlage kann der Arbeitgeber das verlangen? Gilt hier nicht das Recht am eigenen Foto oder das Urheberrecht?
Community-Antworten (4)
12.12.2013 um 14:30 Uhr
Ich würde den AG mal an den Datenschutz erinnern! Da kannst du ihn kriegen.
Für das Recht am eigenen Bild: Sind die Fotos öffentlich? (ja) oder nur für die Werkstattarbeiter? (nein)
Urheberrecht gilt nur dann wenn du das Foto geschossen hast! Nicht wenn du darauf bist!
12.12.2013 um 15:47 Uhr
Wenn er nicht von jedem die einzelne Erlaubniss hat, wegen Datenschutz und Recht an eigenem Bild und er dennoch Fotos aufhängt hat er nicht nur ein problem mit dem Datenschutz...ggf. können Betroffene auch noch Lizenzgebühren einfordern.
12.12.2013 um 16:41 Uhr
Zitat (Lexipedia) "Sind die Fotos öffentlich? (ja) oder nur für die Werkstattarbeiter? (nein)"
Das ist aber eine sehr eigenwillige Interpretation des Öffentlichkeitsbegriffes!
Zitat (copyandpaste): "Wenn er nicht von jedem die einzelne Erlaubniss hat, wegen Datenschutz und Recht an eigenem Bild und er dennoch Fotos aufhängt hat er nicht nur ein problem mit dem Datenschutz...ggf. können Betroffene auch noch Lizenzgebühren einfordern."
"Lizenzgebühren" von dem Abgebildeten? Ist auch mal etwas originelles!
@miczup: Nein! Ihr seid nicht in der Mitbestimmung! Jedem einzelnen obliegt es zu entscheiden ob er der Veröffentlichung seines Fotos zustimmt. Das könnt Ihr als BR nicht für ihn tun!
12.12.2013 um 19:31 Uhr
Ich würde es dennoch erst einmal mit der Ordnung im Betrieb versuchen.
Und klar - zustimmen müssen die Kollegen schon. Jeder.
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