Erstellt am 12.12.2013 um 13:30 Uhr von Lexipedia
Ich würde den AG mal an den Datenschutz erinnern! Da kannst du ihn kriegen.
Für das Recht am eigenen Bild:
Sind die Fotos öffentlich? (ja) oder nur für die Werkstattarbeiter? (nein)
Urheberrecht gilt nur dann wenn du das Foto geschossen hast! Nicht wenn du darauf bist!
Erstellt am 12.12.2013 um 14:47 Uhr von copyandpaste
Wenn er nicht von jedem die einzelne Erlaubniss hat, wegen Datenschutz und Recht an eigenem Bild und er dennoch Fotos aufhängt hat er nicht nur ein problem mit dem Datenschutz...ggf. können Betroffene auch noch Lizenzgebühren einfordern.
Erstellt am 12.12.2013 um 15:41 Uhr von Pjöööng
Zitat (Lexipedia)
"Sind die Fotos öffentlich? (ja) oder nur für die Werkstattarbeiter? (nein)"
Das ist aber eine sehr eigenwillige Interpretation des Öffentlichkeitsbegriffes!
Zitat (copyandpaste):
"Wenn er nicht von jedem die einzelne Erlaubniss hat, wegen Datenschutz und Recht an eigenem Bild und er dennoch Fotos aufhängt hat er nicht nur ein problem mit dem Datenschutz...ggf. können Betroffene auch noch Lizenzgebühren einfordern."
"Lizenzgebühren" von dem Abgebildeten? Ist auch mal etwas originelles!
@miczup:
Nein! Ihr seid nicht in der Mitbestimmung! Jedem einzelnen obliegt es zu entscheiden ob er der Veröffentlichung seines Fotos zustimmt. Das könnt Ihr als BR nicht für ihn tun!
Erstellt am 12.12.2013 um 18:31 Uhr von gironimo
Ich würde es dennoch erst einmal mit der Ordnung im Betrieb versuchen.
Und klar - zustimmen müssen die Kollegen schon. Jeder.