Hallo,
wir sind eine Einrichtung der Behindertenhilfe (WfB). Unsere Geschäftsleitung besteht darauf die Fotos aller Angestellten im Eingangsbereich unserer Werkstatt an einer Tafel auszustellen. Einige Fotos hängen schon. Der BR ist zu dieser Angelegenheit nicht gefragt worden.
Meine Fragen.: Ist der BR in der Mitbestimmung? Nach welcher gesetzlichen Grundlage kann der Arbeitgeber das verlangen? Gilt hier nicht das Recht am eigenen Foto oder das Urheberrecht?