Wir haben zwei Kolleginnen die während ihrer Elternzeit beide in Teilzeit wieder arbeiten. Von der Einen bekam der BR offiziell die Anhörung zwecks Verringerung der Arbeitszeit auf 15 Stunden/Woche. Von der Anderen wurde zwar erwähnt das teilweise Heimarbeit aber auch teilweise wieder im Büro gearbeitet wird, ab wann und wie, darüber gibt es weder Anhörung noch Sonstiges.
Was muss der AG dem BR mitteilen und wo muss zugestimmt werden?
Ich weiß, dass während der Elternzeit eine Beschäftigung beim alten Arbeitgeber möglich ist, geht das aber ohne jeglich schriftliche Vereinbarung, da die offizielle Stundenzahl ja auf alle Fälle immer verringert wird?