ist es mitbestimmungspflichtig, wenn eine Kollegin aus der Elternzeit kommt und statt 40h nur noch 35h arbeiten möchte (befristet)? M. E. trifft hier doch der §87, 3 BetrVG zu oder etwa nicht? Einige von uns (Gremium) sind der Meinung es ist nur eine Informationspflicht, wenn das so ist, WO steht das bitte im Gesetz?
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