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Arbeitszeit verkürzt, Recht auf Rücknahme

C
Ciudad
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe meine Arbeitszeit von 5 Tagen auf 4 Tage in mündlicher Absprache mit dem Arbeitgeber reduziert. Arbeitszeit ist jetzt von Mo.-Do = 4 x 8 Std. Freitag ist frei, bis auf Urlaubs- und Krankheitszeiten, bzw. wenn extrem viel Arbeit anliegt. Meine Frage: Darf nur der Arbeitgeber diese Vereinbarung mit einer Frist von einem Monat rückgängig machen oder habe ich als Arbeitnehmer auch das Recht dazu?

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Community-Antworten (7)

U
UliPK

19.01.2019 um 17:36 Uhr

Sorry war die falsche Antwort.

K
kratzbürste

19.01.2019 um 18:22 Uhr

Wieso rückgängig machen?Vertrag ist Vertrag - auch mündlich. Wenn etwas rückgängig gemacht werden soll, müssen beide Seiten zustimmen.

A
AlterMann

20.01.2019 um 11:48 Uhr

Ciudad: Das mit den mündlichen Absprachen ist immer so eine Sache. Was genau ist in Deinem Fall überhaupt abgesprochen? 1.) Veränderung der Arbeitsverteilung: Statt von Montags bis Freitags nur noch von Montag bis Donnerstag, aber nicht immer. 2.) Veränderung der Arbeitszeit: Reduziert auf eine genaue Stundenzahl? (oder doch nur anders verteilt?) 3.) Bei Bedarf des AG einspringen am Freitag. Ist das Arbeit auf Abruf? Wie wird das vergütet - Mehrstundenzuschlag? Abfeiern? 4.) Berechnung der Urlaubstage: Hast Du jetzt eine Vier- oder Fünftage-Woche? Kratzbürste hat grundsätzlich natürlich Recht: Beide Seiten haben sich geeinigt, und beide Seiten müssten der nächsten Änderung auch wieder zustimmen. Ich vermute aber mal, dass Du und der AG gar nicht alles abgestimmt haben, was bei so einer Änderung zu regeln wäre. Das könnte Dir eine gute Basis geben bei dem Verlangen, wieder auf die alten Arbeitszeiten zurückzukehren.

C
Ciudad

20.01.2019 um 21:16 Uhr

Hallo und schon mal danke für die Antwort. 1.) ja, grundsätzlich von Mo-Do 2.) grundsätzlich verteilt auf 4 x 8 Std. 3.) entscheide ich selbstständig bei Krankheit, Urlaub meiner Kollegen, bzw. bei extremen Arbeitsanfall Vergütung über Anwesenheitsmeldung in Gehalt 4.) 4-Tage-Woche mit 24 Tagen Urlaub

Der Arbeitgeber schreibt in die schriftliche Vereinbarung, er hat das Recht nach einer Frist von einem Monat, einseitig die Vereinbarung wieder zu ändern. Ich gehe davon aus, dass er das nicht darf und suche dafür einen Paragraphen im „Arbeitsgesetz“

Gruß

S
Schlawutzel

20.01.2019 um 23:10 Uhr

Wenn es eine Vereinbarung also ein Vertrag ist, sollten Sie vor der Unterschrift verhandeln. Wenn der Arbeitgeber diese Fristregel aufnehmen will und Sie auch das gleiche Recht haben wollen die Vereinbarung mit der Monats Frist zu beenden, dann würde ich das so verhandeln.

M
MaJoK

21.01.2019 um 02:58 Uhr

Wenn du schon vom Arbeitsgesetz sprichst. So wie sich das liest ist, diese Absprache eine Teiländerung deines Arbeitsvertrages. Und Arbeitsverträge kann man mit entsprechenden Fristen kündigen, das bedarf aber der Schriftform.

Ich empfehle einfach, sprich doch mit deinem AG warum er es ändern möchte und sucht nach einer gemeinsamen Regelung/ Kompromiss wenn möglich. Wenn du an dem Job hängst wird dir nichts anderes übrig bleiben. Viel Erfolg!

P
Pjöööng

21.01.2019 um 11:13 Uhr

§ 8 TzBfG!

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