Erstellt am 19.01.2019 um 16:36 Uhr von UliPK
Sorry war die falsche Antwort.
Erstellt am 19.01.2019 um 17:22 Uhr von Kratzbürste
Wieso rückgängig machen?Vertrag ist Vertrag - auch mündlich. Wenn etwas rückgängig gemacht werden soll, müssen beide Seiten zustimmen.
Erstellt am 20.01.2019 um 10:48 Uhr von AlterMann
Ciudad: Das mit den mündlichen Absprachen ist immer so eine Sache. Was genau ist in Deinem Fall überhaupt abgesprochen?
1.) Veränderung der Arbeitsverteilung: Statt von Montags bis Freitags nur noch von Montag bis Donnerstag, aber nicht immer.
2.) Veränderung der Arbeitszeit: Reduziert auf eine genaue Stundenzahl? (oder doch nur anders verteilt?)
3.) Bei Bedarf des AG einspringen am Freitag. Ist das Arbeit auf Abruf? Wie wird das vergütet - Mehrstundenzuschlag? Abfeiern?
4.) Berechnung der Urlaubstage: Hast Du jetzt eine Vier- oder Fünftage-Woche?
Kratzbürste hat grundsätzlich natürlich Recht: Beide Seiten haben sich geeinigt, und beide Seiten müssten der nächsten Änderung auch wieder zustimmen.
Ich vermute aber mal, dass Du und der AG gar nicht alles abgestimmt haben, was bei so einer Änderung zu regeln wäre. Das könnte Dir eine gute Basis geben bei dem Verlangen, wieder auf die alten Arbeitszeiten zurückzukehren.
Erstellt am 20.01.2019 um 20:16 Uhr von Ciudad
Hallo und schon mal danke für die Antwort.
1.) ja, grundsätzlich von Mo-Do
2.) grundsätzlich verteilt auf 4 x 8 Std.
3.) entscheide ich selbstständig bei Krankheit, Urlaub meiner Kollegen, bzw. bei extremen Arbeitsanfall
Vergütung über Anwesenheitsmeldung in Gehalt
4.) 4-Tage-Woche mit 24 Tagen Urlaub
Der Arbeitgeber schreibt in die schriftliche Vereinbarung, er hat das Recht nach einer Frist von einem Monat,
einseitig die Vereinbarung wieder zu ändern.
Ich gehe davon aus, dass er das nicht darf und suche dafür einen Paragraphen im „Arbeitsgesetz“
Gruß
Erstellt am 20.01.2019 um 22:10 Uhr von schlawutzel
Wenn es eine Vereinbarung also ein Vertrag ist, sollten Sie vor der Unterschrift verhandeln. Wenn der Arbeitgeber diese Fristregel aufnehmen will und Sie auch das gleiche Recht haben wollen die Vereinbarung mit der Monats Frist zu beenden, dann würde ich das so verhandeln.
Erstellt am 21.01.2019 um 10:13 Uhr von Pjöööng