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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ort für Inhousseminar

R
Rapper
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

hier zum Wochenende mal wieder eine Frage, auf die ich kiene Antwort finde.

Wir haben im November ein Inhousseminar für den BR (11) Plus 5 Ersatzmitglieder. Der Beschluss dafür wurde im August gefällt und dem AG mitgeteilt. Die Kosten werden vom AG getragen, ohne murren. Jetzt gab es in einer Sitzung des BR den Vorschlag, dieses Seminar nicht in unserem Betrieb abzuhalten, sondern in einem Hotel, was unsere Firma gelegentlich für Veranstaltungen nutzt. Grund ist, dass einige BRM Verantwortung in unserem Betrieb tragen und natürlich das Diensttelefon (intern) immer dabei haben, falls sie gebraucht werden. Wir wollen vermeiden, das jemand dann vom Seminar verschwindet und vielleicht nicht zurückkommt.

Meine Frage ist nun, haben wir als BR einen Anspruch darauf, dass Seminar auswärts zu veranstalten oder (ich kenne die Meinung des AG) müssen wir dieses Seminar in unseren Betrieb durchführen. Der AG wird es aus Kostengründen abgelehnen, dass weiss ich jetzt schon.

Gibt es da irgendwelche Regelungen etc. oder kennt jemand dazu ein Urteil?

Für jede Antwort bin ich dankbar.

MfG

1.19601

Community-Antworten (1)

S
sanifair

30.10.2010 um 15:12 Uhr

Wenn der AG im Unternehmen räume stellt die geeignet sind muss er meines Erachtens keine weiteren kosten tragen. Der BR muss auch entsprechend kostenbewusst agieren. Seit mal froh dass eure Ersatzmitglieder teilnehmen können.

Redet mit euren Kollegen dass sie das Telefon ausmachen sollen und der Referent soll vielleicht gleich zu Beginn des Seminars darstellen wann BR-Arbeit vorgeht

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