Ort der betriebsratssitzung.
Hallo Unser BR hat 1 Hauptbüro und 2 Nebenstellen, die Nebenstellen dienen eigentlich nur dazu das man ungestört mit den Mitarbeitern aus der Region sprechen kann. Nun kommt unser BRV auf die Idee, in einer der Nebenstellen die BR-Sitzungen abzuhalten. Diese liegt vom Hauptstandort 160 km entfernt. Ich weiß zwar das es ein Ermessensspielraum gibt, wenn der Raum nicht geeignet ist und auch bei der Zeit. Doch hat das Gremium nicht bei sowas auch ein Wort mitzureden?
Community-Antworten (15)
13.07.2021 um 10:36 Uhr
Lasst den Punkt auf die Tagesordnung setzen und besprecht das. Vielleicht hat der BRV ja gute Gründe davon. Anschließend könnt ihr dann ja beschließen wo die BR Sitzung stattfinden soll
13.07.2021 um 11:43 Uhr
Es ist in seiner Wohnort nähe. Die anderen Mitglieder wissen davon noch nichts. Wir sind ein 15 Gremium gerade neugegründet, ich finde es Mist gleich am Anfang internen streit vom Zaun zu brechen. Da es 7 Mitglieder gibt die 2,5 stunden Fahrzeit haben. Mir ist es egal ob zu den einen oder anderen Standort. Hab ich eben im Zug zeit mich vorzubereiten. Zumal es ja auch das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetzt gibt, was ein Kompromiss wäre, um in nahe Zukunft die Sitzungen aufzuteilen. Ja ich weiß, Präsens hat Vorrang. Er ist der Auffassung, der BRV bestimmt den Ort der Sitzung also Pech für die anderen.
13.07.2021 um 12:47 Uhr
Wie ist den die Aufteilung der BRS? Kommt ein Teil von Ihnen aus den "Nebenstandorten" und muss immer fahren? Wenn 10 Leute mehr fahren müßten statt 2 oder 3 ist es schon Fraglich. 160km sind nicht das Nachtbardorf wo man mal schnell rüber fährt.
Und der BR-Vorsitzende bestimmt schon gar nicht alleine wo die Sitzungen stattfinden außer Ihr laßt es euch gefallen.
Macht gemeinsam eine "Geschäftsordnung wo ihr auch den Tagesort festlegt.
13.07.2021 um 12:51 Uhr
Habt ihr denn überhaupt eine Geschäftsordnung? oder müsst ihr die erst noch beschließen (Präsenssitzung und/oder digital)
Naja man will keinen Streit vom Zaun brechen, aber wenn der BRV halt den "selbstherrlichen Fürsten" spielt sollte man den schonmal in die Schranken weisen, weil es sonst in Zukunft nicht besser wird, sondern eher schlimmer. Und man darf auch mal mit Abwahl drohen. sachlich besprechen - diskutieren - Argumente abwägen - Kompromisse finden - beschließen
13.07.2021 um 13:18 Uhr
Nein, es war noch nicht mal die konstituierende Sitzung. Wir haben bei einer Listenwahl die Mehrheit geholt, also eine Stimme mehr und es gab auch eine Absprache intern mit der Gruppe wer sich zur Wahl stellt. Mir war dann die Ansage des zukünftigen BRV etwas suspekt, das er Ort und Zeit bestimmt. Stimmt zwar doch so war es bestimmt nicht gemeint. Die anderen Mitglieder der Liste haben diese Aussage nicht mitbekommen, da die noch nicht da waren zum Gespräch zu dem Zeitpunkt. Meine BR- Zeit ist lange her deshalb frage ich, denn sowas sollte doch in der Geschäftsordnung stehen und dafür bräuchten sie ne eine qualifizierte Mehrheit. Liege ich da richtig? Mir gehts darum die eigentliche Arbeit aufzunehmen und nicht mit sowas zu beschäftigen und ja ich weiß das man bei der Wahl zur BRv und stellvertretender frei in seiner Entscheidung Ist.
13.07.2021 um 13:54 Uhr
Zur konstituierenden Sitzung lädt der Wahlvorstand - da es noch nicht mal einen BRV gibt.. Auch die "eigentliche Arbeit" ich vermute du meinst BR Arbeit - kann gar nicht aufgenommen werden, weil der BR noch nicht konstituiert ist.
Ansonsten wie oben schon geschrieben
13.07.2021 um 14:48 Uhr
die konstituierende Sitzung ist diese Woche. vielleicht bin ich bei den Gedanken schon ein zwei Schritte im Voraus wieder mal.
13.07.2021 um 15:44 Uhr
noch eine kleine Anmerkung: Der/die BRV "bestimmt" schon mal gar nichts. In keinster Weise ist der/die BRV einem anderen BR Mitglied weisungsbefugt oder bestimmt über deren BR-Arbeit.
Ein BRV ist ein Gleicher unter Gleichen (hat aber zwar in der Regel mehr Arbeit)
13.07.2021 um 16:25 Uhr
"vielleicht bin ich bei den Gedanken schon ein zwei Schritte im Voraus"
Jepp, das ist wohl so aber Gedanken kann und muss man sich auch vorher machen. Hast ja jetzt auch ein paar Tips hier bekommen wie man so etwas am besten umsetzen kann. Ich würde in jeden Fall eine GO machen wo derartiges festgehalten ist wie zB der Sitzungsort und wie man den auch verlegen kann. Auch die Möglichkeit der Online Teilnahme kann nur über eine GO in Anspruch genommen werden.
Die GO kann nur über einen Beschluss des BR gültig werden. Hier mal ein Beispiel einer GO: --> https://www.betriebsrat.com/musterbetriebsvereinbarung/149/110571/geschaeftsordnung-des-betriebsrats <--
oder
--> https://potsdam.verdi.de/++file++52962c0e890e9b0d400000c4/download/geschaftsordnung_br.pdf <--
Dort müsste man halt das mit der Online Teilnahme ergänzen zB so: --> https://www.poko.de/Betriebsrat/Seminare/Textbausteine-fuer-BR-Geschaeftsordnungen-aufgrund-der-Neufassung-des-30-BetrVG-mit-Inkrafttreten-des-Betriebsraetemoderisierungsgesetzes <--
oder so
Den Sitzungsort müsste man dann halt auch noch ergänzen und wie und im welchen Fall man diesen für eine Sitzung ändern kann. Das ganze kann man dann ja in einer kurz einberufenen Sitzung nach der konstituierende Sitzung machen, nur vorbereiten sollte man derartiges schon, willkommen bei der BR Arbeit.
13.07.2021 um 17:07 Uhr
"noch eine kleine Anmerkung: Der/die BRV "bestimmt" schon mal gar nichts."
Das würde ich so nicht stehen lassen wollen:
"Auch wenn der Betriebsrat(svorsitzende) in seiner Entscheidung über Häufigkeit, Zeitpunkt und Dauer der Betriebsratssitzungen grundsätzlich frei ist, so muss er doch die sogenannten "betrieblichen Notwendigkeiten" berücksichtigen!"
und da vermutlich sehr viele Gremien in ihren GO´s keine Rahmenbedingungen für Zeit / Ort haben werden, kann der BRV schon eine Menge "bestimmen".
14.07.2021 um 18:06 Uhr
In § 30 steht: "Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen." Hier scheint es mir so zu sein, dass eine Einladung an den Hauptstandort jedenfalls bei den ersten Sitzungen zwingend ist. Wir haben in unserem Betrieb davon manchmal eine Ausnahme gemacht, um uns vor und nach der Sitzung bei Kolleg:innen blicken zu lassen, aber das war nicht die Regel.
14.07.2021 um 20:03 Uhr
dagegen wäre auch nichts einzuwenden. Hier sieht’s mir eben nur nach einen macht Spiel aus und für sowas hab ich mich nicht aufgestellt.
15.07.2021 um 23:18 Uhr
Ich weis ja nicht wie ihr das schon besprochen habt, wer sich denn überhaupt als BRV wählen lassen will. Ihr müsst ja nicht zwingend ihn/sie wählen kann ja auch jemand anderes werden.
16.07.2021 um 09:38 Uhr
Die Mitglieder der Liste haben sich nach der Wahl getroffen. Ein Vertreter der GW war auch dabei. So kam es zu der Idee und auch die Frage zur Wahl des BRV und sBRV wurde geklärt. Nun ich weiß, man ist bei seiner Stimme frei in seiner Entscheidung und an keine Liste gebunden. Denn persönlich war ich dafür das die 2 Stärkste liste den sBRV stellen kann. Was auch für die spätere Zusammenarbeit besser wäre. Da diese sich besser in der Logistik und Produktion der Firma auskennen.
17.07.2021 um 12:04 Uhr
So damit man auch mal vom ende hört, was so ein Austausch hier bringt. Es war eine sehr lebhafte konstruierende Sitzung. Ich finde es ist aus meiner Sicht gut gelaufen, Die Stärkste liste stellt denn BRV und sehr überraschend stellt jetzt die 2 stärkste den sBRV. Damit ist auch die Geschichte mit der Verlegung des BR-Hauptsitz vom Tisch, das gute ist das man sich bei der GO jetzt mit den Betriebsräte modernisierung Gesetz beschäftigen wird. Was meine Liste (BRV)vorher nicht wollte.
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