Erstellt am 07.08.2018 um 11:39 Uhr von celestro
Würde vielleicht erst einmal:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/betrieb-und-betriebsteil-nach-dem-betriebsverfassungsgesetz_018313.html
lesen und dann die Frage ggf. nochmal konkretisieren.
Erstellt am 07.08.2018 um 15:58 Uhr von Krambambuli
Ich würde unter www.bzo-wissen.de nachleden. Ansonsten beantworten die §§ 1 - 4 BetrVG die Frage.
Erstellt am 07.08.2018 um 17:17 Uhr von Challenger
§ 3 BetrVG - Abweichende Regelungen -
(1) Durch Tarifvertrag können bestimmt werden:
1. für Unternehmen mit mehreren Betrieben
a) die Bildung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats oder
b) die Zusammenfassung von Betrieben
Hierbei müssten aber eine/die Gewerkschaft mitmachen.