Erstellt am 06.03.2019 um 09:44 Uhr von ganther
das ist erst einmal Verhandlungssache. Müssen sich die Kollegen noch umziehen bevor sie die Arbeit aufnehmen?
Erstellt am 06.03.2019 um 11:30 Uhr von Krambambuli
Die Mitbestimmung bezieht sich nicht nur auf das wann, sondern auch wo die Arbeitszeit beginnt. Also schafft das Gesetz, in dem ihr diesen Punkt in der BV regelt.
Erstellt am 06.03.2019 um 11:52 Uhr von celestro
Ohne Entgegenkommen des AG wird es aber mMn darauf heraus laufen, daß der Ort ziemlich nah am Arbeitsplatz sein wird. Wie es bei fast jedem "normalen" AN auch ist. ;-)