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Zeitkontrolle BR-Arbeit

A
aalbauer
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat seinen Abteilungsleitern aufgefordert, die Abwesenheit von BR-Mitglieder für BR-Arbeit zu protokollieren und ihm zu melden. Ist dies zulässig?

1.08504

Community-Antworten (4)

M
MichaelE

29.10.2010 um 11:19 Uhr

Solange der AG die Arbeit des Betriebsrat nicht be- oder verhindert, darf er protokollieren (lassen).

W
wahlvst

29.10.2010 um 11:30 Uhr

...er darf aber nicht auf Betriebs- oder Abteilungsversammlungen berichten AN XY = BRM hat x-Stunden BR-Arbeit gemacht und daher am Arbeitsplatz entsprecend gefehlt.

Also, Notizen nur für seine "Schublade"

G
ganther

29.10.2010 um 13:26 Uhr

würde mich als AG auch interessieren....

P
PTNetty

29.10.2010 um 13:36 Uhr

@aalbauer

klar darf der AG dem AL sagen: wenn sich die BRs bei dir zu ihrer BRArbeit abmelden und anmelden nimm das bitte nicht nur zur Kenntnis, sondern notier es.

Also immer schön ab- und wieder zurück melden

Gruß und schönes WE

PT Netty

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