Zeitkontrolle BR-Arbeit
Der Arbeitgeber hat seinen Abteilungsleitern aufgefordert, die Abwesenheit von BR-Mitglieder für BR-Arbeit zu protokollieren und ihm zu melden. Ist dies zulässig?
Community-Antworten (4)
29.10.2010 um 11:19 Uhr
Solange der AG die Arbeit des Betriebsrat nicht be- oder verhindert, darf er protokollieren (lassen).
29.10.2010 um 11:30 Uhr
...er darf aber nicht auf Betriebs- oder Abteilungsversammlungen berichten AN XY = BRM hat x-Stunden BR-Arbeit gemacht und daher am Arbeitsplatz entsprecend gefehlt.
Also, Notizen nur für seine "Schublade"
29.10.2010 um 13:26 Uhr
würde mich als AG auch interessieren....
29.10.2010 um 13:36 Uhr
@aalbauer
klar darf der AG dem AL sagen: wenn sich die BRs bei dir zu ihrer BRArbeit abmelden und anmelden nimm das bitte nicht nur zur Kenntnis, sondern notier es.
Also immer schön ab- und wieder zurück melden
Gruß und schönes WE
PT Netty
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