Erstellt am 29.10.2010 um 09:19 Uhr von MichaelE
Solange der AG die Arbeit des Betriebsrat nicht be- oder verhindert, darf er protokollieren (lassen).
Erstellt am 29.10.2010 um 09:30 Uhr von wahlvst
...er darf aber nicht auf Betriebs- oder Abteilungsversammlungen berichten AN XY = BRM hat x-Stunden BR-Arbeit gemacht und daher am Arbeitsplatz entsprecend gefehlt.
Also, Notizen nur für seine "Schublade"
Erstellt am 29.10.2010 um 11:26 Uhr von ganther
würde mich als AG auch interessieren....
Erstellt am 29.10.2010 um 11:36 Uhr von PTNetty
@aalbauer
klar darf der AG dem AL sagen: wenn sich die BRs bei dir zu ihrer BRArbeit abmelden und anmelden nimm das bitte nicht nur zur Kenntnis, sondern notier es.
Also immer schön ab- und wieder zurück melden
Gruß und schönes WE
PT Netty