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BR. ARBEIT

L
Linedance
Feb 2019 bearbeitet

Müssen wir an bez. abmelden, wenn wir unsere BR. Arbeit aufnehmen. Es gibt jetzt sogar ein Formular welches wir unterzeichnen lassen sollen.

43306

Community-Antworten (6)

EC
El comandante

13.02.2019 um 18:42 Uhr

Was ist da die Frage??????

S
samira

13.02.2019 um 18:53 Uhr

Formulare sind eine Frage der Ordnung im Betrieb und - da personenbezogen - auch noch eine Frage der Mitbestimmung (§ 94 BetrVG, Personalfragebogen)

T
takkus

13.02.2019 um 20:51 Uhr

@El commandante- hier kommt die Frage: "Müssen wir an bez. abmelden, wenn wir unsere BR. Arbeit aufnehmen." Der Fragesteller hat leider das falsche Satzzeichen benutzt. Antwort auf diese Frage ist: ja, ihr müsst euch an und abmelden.

C
celestro

14.02.2019 um 10:42 Uhr

"Es gibt jetzt sogar ein Formular welches wir unterzeichnen lassen sollen."

Diese besondere Formvorschrift zur Abmeldung wäre wie gesagt mitbestimmungsplfichtig und würde ich als BRM auch ablehnen. Soll der AG doch ruhig versuchen, daß rechtlich durchzusetzen. Da würde er mMn krachend scheitern.

E
EDDFBR

19.02.2019 um 12:57 Uhr

Jepp,

an- bzw. abmelden müsst Ihr euch, aber eine Form der An-/Abmeldung ist nicht vorgeschrieben, und darf auch nicht vorgeschrieben werden. Z.B. ist es auch nicht zulässig, die Buchung von BR-Zeit in einem Zeiterfassungssystem vorzuschreiben.

Man kann natürlich mit dem AG etwas derartiges vereinbaren, wenn es aufgrund der betrieblichen Situation Sinn macht (bei uns werden z.B. über die Zeiterfassung Leistungen für externe Projekte abgerechnet, da macht es Sinn, dass die BR-Zeit da nicht mit reinfliesst, was man Kunden in Rechnung stellt.).

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