BR. ARBEIT
Müssen wir an bez. abmelden, wenn wir unsere BR. Arbeit aufnehmen. Es gibt jetzt sogar ein Formular welches wir unterzeichnen lassen sollen.
Community-Antworten (6)
13.02.2019 um 18:42 Uhr
Was ist da die Frage??????
13.02.2019 um 18:53 Uhr
Formulare sind eine Frage der Ordnung im Betrieb und - da personenbezogen - auch noch eine Frage der Mitbestimmung (§ 94 BetrVG, Personalfragebogen)
13.02.2019 um 20:51 Uhr
@El commandante- hier kommt die Frage: "Müssen wir an bez. abmelden, wenn wir unsere BR. Arbeit aufnehmen." Der Fragesteller hat leider das falsche Satzzeichen benutzt. Antwort auf diese Frage ist: ja, ihr müsst euch an und abmelden.
14.02.2019 um 10:42 Uhr
"Es gibt jetzt sogar ein Formular welches wir unterzeichnen lassen sollen."
Diese besondere Formvorschrift zur Abmeldung wäre wie gesagt mitbestimmungsplfichtig und würde ich als BRM auch ablehnen. Soll der AG doch ruhig versuchen, daß rechtlich durchzusetzen. Da würde er mMn krachend scheitern.
19.02.2019 um 12:57 Uhr
Jepp,
an- bzw. abmelden müsst Ihr euch, aber eine Form der An-/Abmeldung ist nicht vorgeschrieben, und darf auch nicht vorgeschrieben werden. Z.B. ist es auch nicht zulässig, die Buchung von BR-Zeit in einem Zeiterfassungssystem vorzuschreiben.
Man kann natürlich mit dem AG etwas derartiges vereinbaren, wenn es aufgrund der betrieblichen Situation Sinn macht (bei uns werden z.B. über die Zeiterfassung Leistungen für externe Projekte abgerechnet, da macht es Sinn, dass die BR-Zeit da nicht mit reinfliesst, was man Kunden in Rechnung stellt.).
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