> Ich gehe mal davon aus, dass der ERA-Tarifvertrag der Metall- u. Elektroindustrie
> Anwendungung findet? Oder?
DEN ERA-Tarifvertrag der Metall- u. Elektroindustrie gibt es nicht. Leider sind die Regelungen je nach Region unterschiedlich, aber es handelt sich wohl um ein Beurteilungssystem im Zeitlohn bzw. Festentgelt.
> Ich stehe auf dem Standpunkt, wenn ich 100 % Leistung bringe auch die höchste
> Punktzahl von 8 Punkten erreichen müsste.
Da liegst Du falsch. Tatsächlich wird als "100% Leistung" die sogenannte Normalleistung eines AN definiert, also die Leistung die z.B. nach Refa "von jedem in erforderlichem Maße geeigneten, geübten und voll eingearbeiteten Arbeiter auf die Dauer und im Mittel der Schichtzeit erbracht werden, sofern er die für persönliche Bedürfnisse und gegebenenfalls auch für Erholung vorgegebenen Zeiten einhält und die freie Entfaltung seiner Fähigkeiten nicht behindert wird."
Die persönliche Leistung eines AN kann entsprechend höher liegen. Wo die Normalleistung des AN liegt, liegt im Auge des Betrachters. Dem Wortlaut der üblichen "Bewertungskriterien" nach könnte man tatsächlich annehmen, das diese Normalleistung im unteren Bereich der Bewertungsskala liegt. Zitat ERA-TV Bay.:
Stufe A: Die Leistung entspricht dem Ausgangsniveau der Arbeitsaufgabe
Stufe B: Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Erwartungen
Stufe C: Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Erwartungen
Stufe D: Die Leistung liegt über den Erwartungen
Stufe E: Die Leistung liegt weit über den Erwartungen
Nach dieser Skala dürften die AG am ehesten zu "B" tendieren. Andererseits bedeutet "in vollem Umfang" im Wortsinne 100%. Wenn Du also 100% Leistung bringst liegst Du auf Stufe C - in Eurem Fall 4 Punkte. Aber leider beurteilt Dein AG WAS 100% sind. Deswegen heißt diese Art der Beurteilung im Volksmund auch oft "Nasenprämie".
> Wie kann ich vor der Paritätischen Kommision auftreten, um eine bessere Beurteilung durchzusetzten?
Tatsächlich aussagekräftig ist eine derartige Leistungsbeurteilung AUSSCHLIESSLICH im Vergleich der Leistung vergleichbarer AN, also von AN, welche die selbe Aufgabe auszufüllen haben. Liegt Deine persönliche Leistung über der anderer vergleichbarer AN, so musst Du zumindest die selbe Punktzahl erreichen wie diese. Liegt die Leistung anderer nicht wesentlich über Deiner, so ist bestenfalls eine Stufe niedriger anzunehmen.
Das Problem: über Lohn und Leistung spricht man nicht zwischen Kollegen - also gibt es auch keine echte Argumentationshilfe da man ja leider nicht WEISS, wie die anderen Kollegen beurteilt sind. Deswegen sage ich immer: Über die BEURTEILUNG muss man zwischen Kollegen OFFEN reden, sonst spielt der AG die Kollegen gegeneinander aus. Aber da mauern die Kollegen, da sie Angst haben, das sie im Vergleich schlechter abschneiden könnten und dadurch abgewertet werden könnten. Nur einer der überall 0 Punkte hat braucht nicht zu mauern - der hat nichts zu verlieren.
> Ferner möchte ich wissen welche Aufgabe die vom BR Bestimmten Vertreter der
> Arbeitnehmerseite (PAKO) übernehmen ? Vertreten sie in der Angelegenheit meine
> Person oder fungieren sie nur als Richter ?
Beides. Das Problem der PAKO ist ja, das sie paritätisch besetzt ist. Bleiben beide Parteien ihrer Seite treu geht die PAKO immer Patt aus. Und da die AG-Vertreter seltenst umkippen ist das der Regelfall. Hier hilft eben nur Beweiskraft, indem man beweisen kann, das die eigene Leistung höher ist als die von Kollegen, die Leistung dieser aber höher bewertet wird als die eigene. Liegt ein derartiger Beweis vor, kippt die PAKO i.d.R., da dann die nachfolgenden Schritte (OV-Gespräch, Schlichtung, Rechtsweg) das Risiko beinhalten das der AN recht bekommt und der Aufwand zu hoch wird.
> Kann ich eine schriftliche Stellungnahme vom der Paritätischen Kommision anfordern,
> oder ist dieses kein Bestandteil der Paritätischenkommision.
Das steht ggf. im TV.
> Wenn es zu keiner Einigung kommt, möchte ich Anfragen, ob eine Klage vor dem
> Arbeitsgericht zu einem Erfolg führen könnte?
Bevor die Arbeitsgericht zuständig sind muss erst der tarifliche Rechtsweg beschritten werden. Erfolg vor dem Gericht gibt es nur nach Beweislage. Ist diese Unklar -> kein Ergebnis.