Hallo,

wenn ein Mitarbeiter nach einer Leistungsbeurteilung einen Widerspruch einlegt, bekommt er dann bis zur Klärung durch die paritätische Kommission die bisherige Zulage oder schon die neue. Wir haben keine Betriebsvereinbarung dazu.

Wir unterliegen dem Tarifvertrag der IG-Metall.

Für Eure Hilfe im Voraus vielen Dank.

Gruß caebr