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Leistungsbeurteilung

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1202bauchi
Feb 2020 bearbeitet

Hallo, Mein Vorgesetzter hat eine meine Leistungsbeurteilung gemäß Anhang A von 14 auf 9 Punkten reduziert, mit der Begründung dass ich eine zu hohe Entgeltstufe hätte wie in der Abt. üblich. Ich habe Einspruch eingelegt. Nun fehlt mir die Argumentation bei der Personalabteilung, wo ich bald ein Gespräch habe. BR ist keine Hilfe, es gibt auch kein Paritätische Kommission. könnt ihr mich unterstützen.

Es gibt weder eine BV noch sonstige Vereinbarungen.
Die Beurteilung wird nur nach "Anhang A" Entgeltrahmenabkommen der IGM Hessen durchgeführt, Es geht nicht um übertarifliche Zahlung

gruß

51801

Community-Antworten (1)

S
seehas

18.02.2020 um 08:56 Uhr

Auf welcher Grundlage erfolgt die Leistungsbeurteilung? Gibt es eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag? Was wird beurteilt? Gibt es Vorgaben für die Bewertung von Leistungen? Wie stark sind die Auswirkungen auf das Entgelt? geht es dabei um übertarifliche Zahlungen? Mit den gemachten Angaben habe ich eigentlich keine Information erhalten.

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