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SkillMatrix und Leistungsbeurteilung

D
dittij
Jan 2018 bearbeitet

Unser ArbGeb führt jetzt Mitarbeitergespräche durch, in deren Rahmen eine sog. Skill matrix erstellt wird je Mitarbeiter. Dies geschieht ohne dass der BR zugestimmt hat, was nach §94 BetrVG aber sein muss. Dies geschieht zum zweiten Mal, der damalige BR vor 2 Jahren hat nix unternommen.

Wir wollen das jetzt auf ordentliche Beine stellen und eine BV erreichen.

Wie geht man geschickt vor? Kann die Vorläufigkeit der Massnahme erzwungen werden, oder ist gleich mit der groben Kelle loszulegen?

Wie ist da Eure Meinung? Die Aussenwahrnehmung des BR ist eher schwach.

2.00401

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

24.04.2011 um 10:40 Uhr

. . . eine "Vorläufigkeit" einer Maßnahme ist wie "ein bisschen schwanger". Ihr solltet also ganz fix mal einen Kommentar zum § 87 lesen, Euch beraten und den Arbeitgeber freundlich darauf hinweisen, dass er sich vor solchen Maßnahmen mit Euch zu beraten hat, dass er das schleunigst nachholen möchte und die bisherigen Ergenisse das Papier nicht wert sind, auf dem sie erfasst sind. Erst bei ablehnender Haltung solltet Ihr die Keule herausholen - sprich: einen Anwalt kosultieren und beauftragen . . .

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