Ein AN soll versetzt werden. Der BR ist nicht informiert worden. Der AG hat den AN zum Stillschweigen verpflichtet, erst möchte der AG die Abteilung informieren. In meinen Augen ist das eine grobe Verletztung des Mitspracherechts des BR. Außerdem ist das doch Nötigung des AN, da dieser mit dem BR und seinen Kollegen sprechen will.