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Versetzung eines BR

J
Junglequeen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine kurze Frage. Vielleicht hat jemand eine Antwort parat :-)

Die Abteilung, in der ein BR Mitglied beschäftigt war, wird aufgelöst im Rahmen von Umstrukturierungsmassnahmen. Alle Mitarbeiter der Abteilung werden gekündigt, das BR Mitglied soll aufgrund seines besonderen Kündigungsschutzes auf eine andere Stelle versetzt werden.

Der BR stimmt der Kündigung zu, das BR Mitglied erhält die dafür notwendige Vertragsergänzung mit der neuen Stellenbeschreibung und unterschreibt diese nicht, weil er die neue Aufgabe nicht wahrnehmen möchte.

Kann dann der AG dem BR Mitglied kündigen? Oder wie ist hier die Rechtslage?

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Community-Antworten (2)

J
Junglequeen

18.07.2008 um 15:48 Uhr

Sorry,kleiner Fehler. Es sollte heissen:

Der BR stimmt der "Versetzung" zu, das BR Mitglied erhält die dafür notwendige Vertragsergänzung mit der neuen Stellenbeschreibung und unterschreibt diese nicht, weil er die neue Aufgabe nicht wahrnehmen möchte. Kann dann der AG dem BR Mitglied kündigen? Oder wie ist hier die Rechtslage?

P
Petrus

18.07.2008 um 17:54 Uhr

@Jane: Die Rechtslage steht in §15 (5) KSchG. Ohne genaue Kenntnis der betrieblichen Umstände und des Einzelfalls oder aber eine gute Kristallkugel kann vmtl. kaum einer näheres sagen. Aber sagen wir mal so: Wenn die neue Stelle zumutbar war und es aus betrieblichen Gründen keine andere Einsatzmöglichkeit gibt, ist eine Entlassung möglich. Da eine zumutbare neue Stelle angeboten wurde, dürfte es keinerlei Abfindung geben - dafür aber 12 Wochen Sperrzeit vom Arbeitsamt.

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