Guten Morgen,
wir haben in unserem Unternehmen einen Gesamtbetriebsrat für den Hauptsitz und die Niederlassungen. Ein BR-Mitglied aus einer Niederlassung fragt nun, ob ihm die Zeit, die er für die Anreise zur Sitzung benötigt als Arbeitszeit angerechnet wird.
Grundsätzlich ist es in unserem Unternehmen so, dass die Reisezeiten zu Seminaren oder auch zu auswärtigen Terminen nicht als Arbeitszeit gutgeschrieben wird.
Der Arbeitgeber begründet, dass man ja auf dem Weg z.B. ein Buch lesen kann.
Ich wüßte gern, ob unseren BR-Mitgliedern aus den Niederlassungen die Stunden für die Anreise wirklich nicht erstattet werden müssen. In einem Fall kommt der Kollege für 3 Stunden von München nach Hamburg zur Sitzung.
Vielen Dank im voraus.
Gruß Rosa