Können die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit beratender Stimme an den Sitzunges des Betriebsrates teilnehmen, obwohl der Wirtschaftsausschuss lt. §30 Betriebsverfassungsgesetz nicht öffentlich tagt.

Ist die nachfolgende Regelung rechtlich haltbar?

§7 - Information an den Betriebsrat
Sofern die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auch Regel- oder Ersatzmitglieder des Betriebsrates sind nehmen diese an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil. Sie haben den Betriebsrat über jede ihrer Sitzung vollständig zu unterrichten...............................