Können Wirtschaftsausschussmitglieder an den Sitzungen des BR teilnehmen ?
Können die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit beratender Stimme an den Sitzunges des Betriebsrates teilnehmen, obwohl der Wirtschaftsausschuss lt. §30 Betriebsverfassungsgesetz nicht öffentlich tagt.
Ist die nachfolgende Regelung rechtlich haltbar?
§7 - Information an den Betriebsrat Sofern die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses auch Regel- oder Ersatzmitglieder des Betriebsrates sind nehmen diese an den Sitzungen des Betriebsrates mit beratender Stimme teil. Sie haben den Betriebsrat über jede ihrer Sitzung vollständig zu unterrichten...............................
Community-Antworten (3)
16.06.2006 um 13:41 Uhr
Hotte,
zweiter Versuch?? ;-)) Für die Leserschaft, siehe 33385!
Dann solltest Du aber auch erwähnen, dass sich der §7 auf Eure/Deine beabsichtigte Geschäftsordnung des WA bezieht!
Sofern ein ordentliches BR-Mitglied auch Mitglied im WA ist, nimmt es unweigerlich und nicht nur beratend an BR-Sitzungen teil. Dieser Passus ist also schon mal Quatsch! Und ein Ersatzmitglied ist nur im Verhinderungsfall eines ordentlichen BR-Mitgliedes zu einer BR-Sitzung zu laden. Daher scheidet auch diese, von Dir gewünschte Regelung aus.
Und da jedes BR-Mitglied in die Sitzungsniederschriften und Unterlagen sämtlicher Ausschüsse jederzeit Einblick nehmen kann, dürfte und sollte es selbstverständlich sein, dass über eine statt gefundene WA Sitzung Bericht erstattet wird. Das muss ich m.E. nicht auch noch per Geschäftsordnung regeln.
16.06.2006 um 15:13 Uhr
Wenn er aber an jeder Sitzung teilnehmen will dann können wir ihn ja zum Schriftführer machen und dann das Thema (Schriftführer - Ersatzmitglied) wieder durchkauen. :-))
16.06.2006 um 15:38 Uhr
sh_9260,
womit dem eigentlichen Ansinnen von Hotte -nämlich als Nicht-BR-Mitglied im Gremiun beratend tätig werden zu wollen- noch nicht einmal entsprochen würde!
Grins Du mal ruhig! :-)
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