Klar ist: bei Einstellungen § 99 Betrvg. Aber: Gilt das auch für Aushilfen, die auf EUR 400 Basis zeitweilig mitarbeiten ?? Wann muss ich als BR davon in Kenntnis gesetzt werden ??
Es würde mich freuen, wenn Ihr Experten mir da einen Tipp geben könntest !! Vielen Dank