Erstellt am 15.10.2010 um 19:28 Uhr von KBlitz
Hallo lancelot,
ein 400 Euro Job gilt als geringfüge Beschäftigung.
Ihr habt bei der Einstellung von diesen Personen, wie auch zum Beispiel bei 1-Euro-Jobbern ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs.1 BetrVG.
Somit muss der Betriebsrat vor der Einstellung, die entsprechenden Unterlagen bekommen um über die Einstellung mitbestimmen zu können.
BAG 26.09.2007, Az. 5 AZR 857/06 - dieses Urteil bezieht sich zwar auf 1-Euro-Jobber gilt aber beim Thema der Mitbestimmung auch für 400 Euro Aushilfen.