Mitbestimmung Einstellung 400 EUR Job
Klar ist: bei Einstellungen § 99 Betrvg. Aber: Gilt das auch für Aushilfen, die auf EUR 400 Basis zeitweilig mitarbeiten ?? Wann muss ich als BR davon in Kenntnis gesetzt werden ?? Es würde mich freuen, wenn Ihr Experten mir da einen Tipp geben könntest !! Vielen Dank
Community-Antworten (1)
15.10.2010 um 21:28 Uhr
Hallo lancelot,
ein 400 Euro Job gilt als geringfüge Beschäftigung.
Ihr habt bei der Einstellung von diesen Personen, wie auch zum Beispiel bei 1-Euro-Jobbern ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs.1 BetrVG.
Somit muss der Betriebsrat vor der Einstellung, die entsprechenden Unterlagen bekommen um über die Einstellung mitbestimmen zu können.
BAG 26.09.2007, Az. 5 AZR 857/06 - dieses Urteil bezieht sich zwar auf 1-Euro-Jobber gilt aber beim Thema der Mitbestimmung auch für 400 Euro Aushilfen.
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