Erstellt am 22.09.2021 um 13:36 Uhr von IlkaB
zu 2): Das ist Wunschdenken des Vorgesetzten. Er bestimmt nicht, wer an Sitzungen teilnehmen darf, sondern die Betriebsräte entscheiden selbst, ob sie teilnehmen. Sind sie verhindert, ist entsprechend ein Ersatzmitglied einzuladen, aber Achtung: entscheidet der Betriebsrat sich gegen die BR-Sitzung und für seine normale Arbeit, gilt er nicht als verhindert und es darf aus diesem Grund kein Ersatzmitglied geladen werden. Das kann bei kleineren Gremien dazu führen, dass man in einer Sitzung nicht beschlussfähig ist (wir sind 11: zur Beschlussfähigkeit müssen mindestens 6 Betriebsräte an der Sitzung teilnehmen).
Nachträglich eingefügt: Wenn eure GF versucht, Betriebsräten die Teilnahme an der Sitzung zu verwehren, ist das Behinderung der Betriebsratsarbeit, was ein Gericht eurer GF im Notfall gerne auch erklären kann.
zu 1): Wenn euch Anhörungen durch die GF vorgelegt werden, müsst ihr innerhalb einer Woche darauf reagieren, d.h. ihr müsst unter Umständen eine Sondersitzung einberufen, wenn ihr nur alle 14 Tage (oder noch seltener) zusammen sitzt. Leichter einzuplanen sind regelmäßige wöchentliche Sitzungen allemal, niemand, weder GF noch Betriebsräte freuen sich, möglicherweise von jetzt auf gleich alles liegenzulassen für Betriebsratsarbeit. Wir würden hier ohne wöchentliche Sitzungen gar nicht klarkommen und müssen trotzdem hin und wieder Sondersitzungen abhalten - und durchaus für Dinge, die eigentlich nichts weltbewegendes sind, aber einfach nicht bis zur nächsten Sitzung warten können.
Erstellt am 22.09.2021 um 14:08 Uhr von rtjum
1.) Ihr seid ein neuer BR und habt sehr viel zu tun, er kann eigentlich noch froh sein, dass ihr das nicht jede Woche einen ganzen Tag macht. Ihr nehmt also schon Rücksicht auf den AG.
2.)das habe ich aus einem alten Thread (https://www.betriebsrat.com/br-forum/21515/verbot-durch-vorgesetzten-zu-einer-br-sitzung-zu-gehen-zulaessig)hier kopiert
LAG Hamm, Urt. v. 10.1.1996, 3 Sa 566/95
1. Der Arbeitgeber darf einem Betriebsratsmitglied nicht die Teilnahme an einer Betriebsrats-
sitzung wegen vordringlicher Arbeiten in seinem Arbeitsbereich untersagen.
2. Die Teilnahmepflicht an einer Betriebsratssitzung muß nur dann zurückstehen, wenn eine
betriebliche Notsituation (z.B. Überschwemmung, Feuer usw.) gegeben ist.
LAG Hamm Urteil vom 24.9.2004 – 10 TaBV 96/03
Die Verhinderung der Teilnahme an Betriebsratssitzungen durch den Arbeitgeber würde eine Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 Satz 1 BetrVG darstellen
wenn Du das deinem Vorgesetzten mal schreibst und dabei eure GF mit in cc nimmst wird er sehr wahrscheinlich sein lassen
Erstellt am 22.09.2021 um 14:31 Uhr von celestro
"aber Achtung: entscheidet der Betriebsrat sich gegen die BR-Sitzung und für seine normale Arbeit, gilt er nicht als verhindert und es darf aus diesem Grund kein Ersatzmitglied geladen werden."
das würde ich so nicht stehen lassen wollen:
https://www.betriebsrat.de/ersatzmitglieder/wann-kommen-ersatzmitglieder-zum-einsatz-/wann-kommen-ersatzmitglieder-im-betriebsrat-zum-einsatz.html
Erstellt am 22.09.2021 um 14:39 Uhr von Enigmathika
"Und verwiese mich darauf, dass bei Krankheit oder Urlaub im Bereich Engpässe auftreten können und er das ordentl. BR-Mitglied nicht an den Sitzungen teilnehmen lassen kann! Was ist Eure Meinung dazu? "
Das ist schlicht NICHT das Problem des Betriebsrates, sondern das des Arbeitgebers. Wenn der Abteilungsleiter zu wenig Leute hat, um die Vertretung des BR zu gewährleisten, muss er das dem Arbeitgeber mitteilen, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
Und zu 1): Verweise ihn (ohne weitere Erklärungen) darauf, dass die Frage falsch gestellt ist: Er müsste fragen, warum Ihr so wenige Sitzungen abhaltet.
Erstellt am 22.09.2021 um 14:52 Uhr von rtjum
Aussage eines vorsitzenden Richters eines anderen Landesarbeitsgerichtes:
Das Urteile wäre bei uns so nicht gefallen.
Leider ist ja damals keine Rechtsbeschwerde zugelassen worden, angeblich mit der Begründung, dass das BAG das eh schon so geurteilt hätte...
Erstellt am 22.09.2021 um 14:52 Uhr von IlkaB
Celestro: die Hürden sind im allgemeinen sehr hoch, um durch seine *normale* Arbeit trotz Anwesenheit dann doch als BR verhindert zu sein. "Der Chef will es" reicht im allgemeinen nicht aus.
Erstellt am 22.09.2021 um 15:24 Uhr von celestro
@IlkaB
Aus meinem Link:
"Wenn sich das Betriebsratsmitglied bei einem Interessenkonflikt zwischen Amts- und Arbeitspflicht für die Arbeit entscheidet, muss der Betriebsratsvorsitzende regelmäßig davon ausgehen, dass ein Verhinderungsfall vorliegt."
wenn das BRM natürlich dem BRV sagt "mein Chef will" ... ist eh Hopfen und Malz verloren ...
Erstellt am 22.09.2021 um 16:45 Uhr von newbie59
Und als neue BR habt ihr auch noch großens Bedarf an Schulungen und (nicht nur als neuen BR) Anspruch auf Freistellungen für Schulungen (Nehmt die wahr!!) Da müssen sich die "betroffenen" Abteilung drauf einstellen.
Erstellt am 23.09.2021 um 08:42 Uhr von rtjum
@celestro und @IlkaB
Ihr habt beide Recht man steht als BRV immer in der Gefahr nicht ordnungsgemäß zu laden, wenn man mit einem solchen Fall in Hamm in der Kammer landet, die als einzige bisher so geurteilt hat, wird man wohl ein Problem haben an vielen anderen Gerichten nicht.
Erstellt am 23.09.2021 um 10:01 Uhr von renius007
Vielen Dank an alle für die guten Informationen.