Hallo an alle!
Also folgendes Problem: Wir haben bei uns im BR drei freigestellte MA. Der Vorsitzende mit 100 %, 2.Vorsitzende zu 60% und der dritte freigestellte zu 40%.
Der AG hat dem mit 40% jetzt schriflich nahe gelegt, sich doch bitte so einzuteilen das einer seiner 2 Tage( =40%) auf den Versammlungstag fällt ( Wöchendlich immer Dienstags), damit er nicht noch zusätzlich an einem Tag an seinem Arbeitsplatz fehlt. Ich dachte immer Versammlungszeit ist Arbeitszeit!?
Darf der AG das verlangen? Wenn nicht welcher § ist anzuwenden?
Laut AG sieht er in § 38 Abs.2 BetrVG keine Begründung .
Da dieser Mitarbeiter ein sehr angagiertes BR Mitglied ist würde uns die Zeit die uns da fehlt sehr zurück werfen!
Danke für eure schnelle und kompetente Antwort!