Hallo;
ich habe hier mal zwei Fragen zwecks der Urlaubsgenehmigung bei Freigestellten Betriebsräten.
Wir sind ein GH mit 3 Freigestellten BR. Wer ist für die Genehmigung des eingereichten Urlaubsantrages zuständig? der BR-Vorsitzende oder der für die Niederlassung zuständige Regionalleiter Logistik?
Wenn der zuständige RLL dies wäre ,kann man in die bestehende Geschäftsordnung nach § 36 BetrVG dies mit aufnehmen,dass für die Genehmigung der Urlaubsanträge für die Freigestellten BR der BR-Vorsitzende in Absprache mit den Freigestellten BR zuständig ist!