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Genehmigung Urlaubsantrag bei Freigestellten BR

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Loewe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo; ich habe hier mal zwei Fragen zwecks der Urlaubsgenehmigung bei Freigestellten Betriebsräten. Wir sind ein GH mit 3 Freigestellten BR. Wer ist für die Genehmigung des eingereichten Urlaubsantrages zuständig? der BR-Vorsitzende oder der für die Niederlassung zuständige Regionalleiter Logistik? Wenn der zuständige RLL dies wäre ,kann man in die bestehende Geschäftsordnung nach § 36 BetrVG dies mit aufnehmen,dass für die Genehmigung der Urlaubsanträge für die Freigestellten BR der BR-Vorsitzende in Absprache mit den Freigestellten BR zuständig ist!

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Community-Antworten (5)

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lotse

03.09.2013 um 10:34 Uhr

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gironimo

03.09.2013 um 10:38 Uhr

Dazu wurde in den letzten Tagen viel im Forum diskutiert. Vielleicht klickst Du Dich mal durch.

Aus meiner Sicht gehört die Organisation des BRs, zu den administrativen Aufgabe des BRV. Der muss die Urlaubsplanung im Auge haben. Ansonsten: Bei uns füllten die Freigestellten einen Urlaubszettel aus, der über den BRV zur Kenntnis an die Personalabteilung geschickt wurde. Jetzt läuft der Urlaubsantrag automatisch über IT - aber vom Grundsatz genauso.

G
Galaxy

03.09.2013 um 15:19 Uhr

@loewe

bei uns ist dies ganz unbürokratisch geregelt. wir haben insgesamt 4 Freistellungen, davon 2 zu 100% freigestellt, 4 zu 50% freigestellt. Die beiden 100% ( BRV und Stelli) freigestellten sprechen sich miteinander ab, so dass immer einen von beiden da ist, Urlaubsanträge gehen danach an den Abteilungsleiter PA und werden genehmigt. Die anderen 4 klären ihre Urlaubswünsche innerhalb der Abteilung in der sie neben der BR-Tätigkeit noch beschäftigt sind ab, fällt der Urlaubswunsch in den "Arbeitsbereich Betrieb" genehmigt ihn der zuständige Vorgesetzte, fällt der Urlaubswunsch in die "BR-Zeit", sprechen wir freigestellten untereinander und miteinander, so dass immer jemand zu den betriebsüblichen Zeiten unabhängig vom BRV und Stelli anwesend ist und dann gehen auch diese Urlaubsanträge an den Abteilungsleiter PA, der ihn dann genehmigt. Ich sehe es so ähnlich wie gironimo, Urlaub INNERHALB des BR ist eine reine Organisationsaufgabe des BR, sie muss aber nicht zwangsläufig an den BRV gekoppelt sein.

Gruß Galaxy

W
Watschenbaum

03.09.2013 um 17:58 Uhr

wie man das ganze regelt, kann man ja zwischen AG und BR vereinbaren

sicherlich aber nicht einseitig als BR per Geschäftsordnung

aber nochmal : ein BRV kann keinen Urlaub rechtswirksam genehmigen. aus seiner Funktion als Vorsitzender des Betriebsrats heraus außer er wäre arbeitsrechtlich in einer Position, dieses Recht vom AG übertragen bekommen zu haben

ohne entsprechende Vereinbarung ist so ein Vorgehen brandgefährlich, sowohl für das BR-Mitglied als auch für den BRV selber

X
xumuimhxer

04.09.2013 um 17:36 Uhr

Freigestellte Betriebsräte werden nicht in eine Abteilung "BR" versetzt, dessen Abteilungsleiter der BRV ist. Sie verbleiben auf ihrer alten Stelle, und sind dort nur von der Arbeitsleitung freigestellt --- etwa so wie Leute im Urlaub. Und wie bei den Urlaubern gibt es jemanden, der sie in dieser Zeit vertritt. Idealerweise sollte jeder freigestellte BR jederzeit mit dem Finger auf denjenigen zeigen können, der gerade das macht, was der BRler machen würde, wäre er nicht im BR.

Und daraus lässt sich jetzt ganz einfach ableiten, wer der zuständige Personalvorgesetzte ist.

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