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Absulutes Rauchverbot - Haben wir als BR in dem besonderen Fall MBR?

B
BenGun
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, generell gibt es bei uns in der Fa. ein Rauchverbot. Bei uns am Standort werden Erfrischungsgetränke produziert.( ca. 480 MA ). Das Rauchen ist auf dem Betriebsgelände nur noch an sogenannten Raucherpoints gestattet. Der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der nicht rauchenden Kollegen werden bei uns sehr ernst genommen.(Nichtraucherschutz). Der GL reicht das nicht, man möchte ein absulutes Rauchverbot. Der BR ist mit der jetzigen Lösung zufrieden. Die Raucherpoints befinden sich auch alle unter freiem Himmel. Es gibt auch keine Verordnungen o. Bestimmungen die diese Massnahme rechtfertigen. Ein solcher Eingriff in die Betr. Ordnung schaft nur Unruhe im Betrieb. Haben wir als BR in dem besonderen Fall MBR ?Was können wir tun damit die jetzige Regelung auch weiterhin bestand hat ?????

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Community-Antworten (2)

R
ridgeback

01.07.2009 um 22:56 Uhr

@BenGun, Thema wurde im Beitrag 29319 behandelt.

P
Petrus

02.07.2009 um 10:42 Uhr

Diese Frage hat das BAG unter Az. 1 AZR 499/98 ausführlich behandelt. Das Urteil ist nachzulesen unter: http://lexetius.com/1999,2478

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