Hallo Forum,

ich brauche bitte möglichst schnell eine Antwortauf eine etwas komplizierte Frage:
Unser freier Träger für Kindertagesstätten (keine Tochter der Stadt) bietet auf Bitte der Stadt ca. 100 Notplätze für Kinder an, um den Bedarf, der aufgrund des Streiks entstanden ist, aufzufangen.
Es gibt wohl keine Notlagenvereinbarung zwischen Stadt und Gewerkschaften. Dem BR liegen ofizielle Beschwerden aus versch. Einrichtungen vor.
Ist dieses Handseln zulässig? Wenn ja, wieviele Kinder dürfen pro Gruppe zugewiesen werden?
Hat der BR hier Mitbestimmungsrecht laut § 85 oder 87 BetrV?
Was kann BR erreichen. Kann er eine weitere aufnahme von "fremden" Kindern verhindern?
Welche rechte haben die Mitarbeiter bezogen auf die Zusätzlichwe Belastung?
Kann mit dem Sachverhalt des Streikbruchs argumentiert werden? Unter Solidarität ist ja sicherlich etwas anderes zu verstehen.
Dank und Gruß!