Zeiten messen ohne BR
Folgende Frage bei eine Kollegin die an einer Maschine sitzt, wurden die Zeiten die sie braucht, per Stop Uhr festgehalten. Geht das ohne Beteiligung des BR ich verweise auf § 87 Abs.1. NR.6.?
Community-Antworten (4)
31.10.2011 um 12:00 Uhr
ihr solltet den AG fragen warum die Zeiten gestopt werden.
Ich sehe die MB noch nicht.
31.10.2011 um 12:29 Uhr
Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.
31.10.2011 um 16:18 Uhr
Wird diese Zeitmessung nur bei dieser einen Kollegin durchgeführt und/oder wird diese Maschine nur von dieser einen Kollegin bedient?
Ihr solltet den AG tatsächlich fragen, was es mit dieser Messung auf sich hat. Über welchen Zeitraum wird gemessen, wie häufig wird gemessen, wie werden die Daten weiter verarbeitet, etc..
Ist ein REFA Fachmann an Board?
31.10.2011 um 21:16 Uhr
ergänzend zu blackjack
Nicht als technische Kontrolleinrichtungen im Sinne der gesetzlichen Vorschrift zählen z. B. herkömmliche Schreibgeräte, mit deren Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte Daten auf Papier festzuhalten hat (BAG v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79) oder Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr (BAG v. 8.11.1994 - 1 ABR 20/94).
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