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Zeiten messen ohne BR

S
susis
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Frage bei eine Kollegin die an einer Maschine sitzt, wurden die Zeiten die sie braucht, per Stop Uhr festgehalten. Geht das ohne Beteiligung des BR ich verweise auf § 87 Abs.1. NR.6.?

1.64104

Community-Antworten (4)

L
Lernender

31.10.2011 um 12:00 Uhr

ihr solltet den AG fragen warum die Zeiten gestopt werden.

Ich sehe die MB noch nicht.

B
blackjack

31.10.2011 um 12:29 Uhr

Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr ist keine technische Überwachung. Sie ist daher nicht mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG.

P
Peanuts

31.10.2011 um 16:18 Uhr

Wird diese Zeitmessung nur bei dieser einen Kollegin durchgeführt und/oder wird diese Maschine nur von dieser einen Kollegin bedient?

Ihr solltet den AG tatsächlich fragen, was es mit dieser Messung auf sich hat. Über welchen Zeitraum wird gemessen, wie häufig wird gemessen, wie werden die Daten weiter verarbeitet, etc..

Ist ein REFA Fachmann an Board?

C
charlot

31.10.2011 um 21:16 Uhr

ergänzend zu blackjack

Nicht als technische Kontrolleinrichtungen im Sinne der gesetzlichen Vorschrift zählen z. B. herkömmliche Schreibgeräte, mit deren Hilfe der Arbeitnehmer bestimmte Daten auf Papier festzuhalten hat (BAG v. 24.11.1981 - 1 ABR 108/79) oder Arbeitszeitmessung durch manuelle Betätigung einer Stoppuhr (BAG v. 8.11.1994 - 1 ABR 20/94).

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