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Aufteilung der Arbeitszeit bei Kurzarbeit

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Silasbill
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ist der BR bei der Aufteilung der Arbeitszeit der einzelnen Mitarbeiter in den jeweiligen Abteilungen während der Kurzarbeit ( das heißt: welcher Mitarbeiter hat 100% Kurz- arbeit, welcher 50% ) anzuhören? Vielen Dank für Eure Antworten! Silasbill

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Community-Antworten (5)

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Rübennase

23.09.2010 um 22:58 Uhr

@Silasbill Der Grundsatz lautet: Keine Kurzarbeit ohne Mitbestimmung des Betriebsrates! Dies ergibt sich aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG (vorübergehende Verkürzung der Arbeitszeit). Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bei Einführung der Kurzarbeit. Bei Nichteinigung kann die Einigungsstelle gem. § 87 Abs. 2 BetrVG angerufen werden. Bis zur Einigung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber behält der Arbeitnehmer seinen vollen Vergütungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber (Annahmeverzug § 615 BGB). Der Arbeitgeber muss vor der Einführung der Kurzarbeit die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Das Verfahren ist hier das gleiche wie in allen anderen mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten. Der Betriebsrat hat einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber, den er auch mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen kann. So kann die Einführung von Kurzarbeit bis zur endgültigen Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (kurzzeitig) unterbunden werden. Die Ausübung des Mitbestimmungsrechts unterliegt keiner besonderen Formvorschrift.

Sieh auch mal hier: http://www.arbeitnehmerkammer.de/mitbestimmung/haeufig-gestellte-fragen/kurzarbeit/kurzarbeit.html

Und hier: http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite:Checkliste%26%23x3a;+Mitbestimmung+bei+Kurzarbeit

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Petrus

24.09.2010 um 11:35 Uhr

@silas: Habt ihr zum Thema Kurzarbeit eine BV? Was steht dort bezüglich Einteilung zur Kurzarbeit drin? Es soll clevere ArbGeb geben, die hier ihren BR übern Tisch gezogen haben...

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Silasbill

24.09.2010 um 18:49 Uhr

Dank für Eure bisherigen Antworten! @Petrus: Die Einteilung der Kurzarbeit ist nicht durch eine BV geregelt.

Zum konkreten Fall: Zwei Mitarbeiter in einer Abteilung mit gleichem Aufgabengebiet, davon soll A Voll- zeit arbeiten, Kollege B dafür 100% Kurzarbeit. Was tun??

Gruß, Sb.

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Rübennase

25.09.2010 um 14:48 Uhr

@silasbill Hhmm. Da schaltet sich bei mir einfach der Gerechtigkeitssinn ein. Wenn, wie Du sagst, zwei Mitarbeiter in einer Abteilung mit gleichem Aufgabengebiet, dann würde hier ja jemand bevorzugt bzw. benachteiligt. Das geht natürlich nicht. Entweder oder! Wenn Kurzarbeit, dann für beide gleich. Ich kann mir solch eine Situation aus sicht des AG gut vorstellen. Ihm ist der eine MA lieber, aus welchem Grund auch immer. Aber das kann er nicht machen. Dem würde ich nicht zustimmen.

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Petrus

27.09.2010 um 12:07 Uhr

@silas: Wenn ihr dazu nichts geregelt habt, seid ihr nach §87(1) Nr.2,3 in der vollen Mitbestimmung, wer wann und in welchem Umfang in KuA geht. Was nun bei euch wegen der Verteilung sinnvoll ist, müsst ihr prüfen:

  • beide 6 statt 8 Stunden täglich
  • oder einer 8h einer 4h in wöchentlichem Wechsel
  • oder freie Tage jeder 1 Tag pro Woche frei

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