Hallo

Wer kann uns (neuer Betriebsrat) weiterhelfen?

Der Arbeitgeber will die Dienstzeiten einiger Mitarbeiter aufteilen. Von ursprünglich 09:00 bis 17:00 Uhr auf 09:00 - 13:00 bis 15:00 - 19:00 Uhr. Ist dies Mitbestimmungspflichtig? Wir der Betriebsrat sagen das sei Mitbestimmungsplichtig laut BetrVG § 87. Der Arbeitgeber sagt es ist nicht Mitbestimmungspflichtig und bezieht sich auf das Direktionsrecht.