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Kaffeetrinken in der Arbeitszeit

C
CHLHO
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Arbeitgeber hat neuerdings das Kaffeetrinken in der Arbeitszeit verboten. Die Kollegen werden 8 Stunden bezahlt und sollen sich in dieser Zeit gefälligst nicht von ihrem Arbeitsplatz entfernen. Den Kollegen die "erwischt" wurden, werden 4 Stunden abgezogen und wenn sie es wieder machen gibts ne Abmahnung und dann die Kündigung. Ist das rechtens? Was kann man dagegen machen?

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Community-Antworten (2)

H
Hassan

22.09.2010 um 07:20 Uhr

Die Kollegen werden 8 Stunden bezahlt und sollen sich in dieser Zeit gefälligst nicht von ihrem Arbeitsplatz entfernen

Zum Kaffeetrinken sind die Pausen da,Kaffeetrinken wird nicht das problem sein, vielmehr das entfernen vom Arbeitsplatz,habt ihr keinen Betriebsrat ?

4 Stunden abziehen darf er euch nicht,eine Abmahnung erteilen schon .

Die Antwort hast du dir selbst gegeben .

Hassan

D
Dielöwin

22.09.2010 um 10:21 Uhr

Vielleicht solltet Ihr die sog. "Kaffeepausen" in einer BV regeln. Wir haben es hier bei uns gleichzeizeitig in der BV "Rauchverbot am Arbeitsplatz"mitgeregelt. D.h. MA die Rauchen gehen müssen sich ausstempeln und die dafür vorgesehenen ausgewiesenen Raucherecken aufsuchen. Die Kaffetrinker die ihren Kaffe nicht am Arbeitsplatz trinken sondern sich auch in sog. Grüppchen zusammenstellen müssen sich ebenfalls ausstempeln. Denn da sollte schon gelten gleiches Recht (Pflicht) für alle. Denn die Raucher die sich ausstempeln haben wenig Verständnis dafür daß Kaffeetrinken bezahlt wird.

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