Erstellt am 22.09.2010 um 05:20 Uhr von Hassan
***Die Kollegen werden 8 Stunden bezahlt und sollen sich in
dieser Zeit gefälligst nicht von ihrem Arbeitsplatz entfernen***
Zum Kaffeetrinken sind die Pausen da,Kaffeetrinken wird nicht das problem sein,
vielmehr das entfernen vom Arbeitsplatz,habt ihr keinen Betriebsrat ?
4 Stunden abziehen darf er euch nicht,eine Abmahnung erteilen schon .
Die Antwort hast du dir selbst gegeben .
Hassan
Erstellt am 22.09.2010 um 08:21 Uhr von Dielöwin
Vielleicht solltet Ihr die sog. "Kaffeepausen" in einer BV regeln. Wir haben es hier bei uns gleichzeizeitig in der BV "Rauchverbot am Arbeitsplatz"mitgeregelt. D.h. MA die Rauchen gehen müssen sich ausstempeln und die dafür vorgesehenen ausgewiesenen Raucherecken aufsuchen. Die Kaffetrinker die ihren Kaffe nicht am Arbeitsplatz trinken sondern sich auch in sog. Grüppchen zusammenstellen müssen sich ebenfalls ausstempeln. Denn da sollte schon gelten gleiches Recht (Pflicht) für alle. Denn die Raucher die sich ausstempeln haben wenig Verständnis dafür daß Kaffeetrinken bezahlt wird.