Ordentliche Kündigung
Ordentliche Kündigung
Der BR wurde heute über eine beabsichtigte ordentliche Kündigung informiert. Mit dem betroffenen Mitarbeiter will die Geschäftsleitung in den nächsten Tagen sprechen.
Darf der BR heute bereits auf den betroffenen Kollegen zugehen? Oder fällt das unter die Verschwiegenheitspflicht?
Community-Antworten (8)
15.09.2010 um 17:07 Uhr
Der BR darf selbstverständlich auf den Betroffenen zugehen. Gem. §102 Abs 2 Satz 4 soll der BR den Betroffenen anhören, sofern ihm das erforderlich scheint.
15.09.2010 um 17:15 Uhr
@Ulrik
beabsichtigte ordentliche Kündigung informiert<
beabsichtigte Kündigung,und was ist wenn dann doch nicht??
Ich würde erst mit dem MA sprechen wenn das offiziell ist,sonst läuft der nette Mann/Frau tagelang im kreis
15.09.2010 um 17:21 Uhr
Ist letztendlich die Entscheidung des AG. Aber der informiert den BR über die Kündigung nach §102 BetrVG, klar ist die beabsichtigt. Offiziell ist die Kündigung nach (!!) der erfolgten Anhörung des BR, davor wäre sie widerrechtlich ausgesprochen. Und da es dem BR zusteht, vor der Entscheidungsfindung mit dem Kollegen/Betroffenen zu reden, kann es schon sein, daß jemand von seiner Kündigung erfährt, aber dann aufgrund einer guten Stellungnahme des BR der AG die Kündigung zurückzieht.
15.09.2010 um 17:21 Uhr
DocPille, da der BR meiner Meinung nach den betreffenden Kolegen anhören kann und sollte, bleibt ihm nichts anderes übrig als den Kollegen zu informieren.
15.09.2010 um 17:28 Uhr
Hallo,
der BR wurde informiert... Er hat also noch keine Vorlage gem. § 102 Was ist wenn der AG nun von seiner Absicht Abstand nimmt? Dann sieht der Br sehr Dumm aus. Es ist auch nicht ausgeschlossen, dass der AG hier den Br gerne vorführen will und die Kündigung nicht umsetzt, was dann??
15.09.2010 um 17:44 Uhr
@pfeilenbogen Und was für ein Gespräch will die GF dann in wenigen Tagen mit dem Kollegen führen?? Ein Kpndigungsgespräch ohne Anhörung?? Oder soll es ein Personalgespräch werden??
Vielleicht kann der starter da noch was zu sagen?
15.09.2010 um 18:19 Uhr
starter Der BR sollte mit dem Betroffenen erst bei vorliegen der Anhörung sprechen, denn dann kann der BR auch auf die Kündigungsgründe eingehen.
15.09.2010 um 18:34 Uhr
Ihr seid ja lustig... die Anhörungsfrist läuft... der BR wir immer über die "Absicht" informiert... wie soll denn sonst eine ordentliche Anhörung stattfinden?
@starter In welcher Form und wie ausführlich wurdet ihr informiert?
http://www.arbeitsrecht-management.de/fileadmin/user_upload/Newsletter_9_fin.pdf
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