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Krank durch Schimmel im Betrieb und Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

U
udotopia
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser Betrieb hat eine hohe Schimmelbelastung, so dass viele Kollegen krank werden. Wie kann ich da als BR-Vorsitzender reagieren? Die Geschäftsleitung block ab. Kann ich da eine Behörde einschalten? Dann wird ständig länger als 12 Stunden gearbeitet und keine Pausen eingehalten. Die GL wurde schon mehr mals von uns angemahnt. Was können wir da machen?

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Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

09.09.2010 um 00:23 Uhr

udotopia

Betreffend der Verletzungen des ArbZG hättet ihr schon längst strenger handeln müssen. Entweder per ArbG oder/und der zuständigen Aufsichtsbehörden.

Auch zum Thema "Gesundheitsschutz" ggf. die BG und die Behörde einbinden.

Da beides die Gesundheit der Koll. betrifft noch der Hinweis, ich kann nicht verstehen, dass BR bei solchen Dingen also mögliche dauerhafte gesundheitliche Beschwerden/ Schäden der Koll. nur lässig handeln, darunter verstehe ich auch das mehrmalige Anmahnen. Einmal (1) Anmehnen/ Abmahnen ist genug.

D
DerAlteHeini

09.09.2010 um 13:35 Uhr

udotopia Hier dürfte nach misslungener Einigung mit dem AG das Gewerbeaufsichtsamt die richtige Behörde sein. Sieht diese Behörde sich nicht zuständig, wird dieser Vorgang automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet. Über die Weiterleitung werdet ihr schriftlich informiert.

Da hier, so wie es aussieht, ständig gesetzwidrige Arbeitszeiten geleistet werden, sollte der BR sein Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 wahrnehmen. Wird der AG auf diese ständigen, nicht dem ArbzG konformen Arbeitszeiten, vom BR hingewiesen und reagiert nicht, sollte der BR letztentlich "Nägel mit Köpfen" machen. Ansonsten macht der BR sich zum Kasper.

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