Erstellt am 08.09.2010 um 22:23 Uhr von pfeilenbogen
udotopia
Betreffend der Verletzungen des ArbZG hättet ihr schon längst strenger handeln müssen. Entweder per ArbG oder/und der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Auch zum Thema "Gesundheitsschutz" ggf. die BG und die Behörde einbinden.
Da beides die Gesundheit der Koll. betrifft noch der Hinweis, ich kann nicht verstehen, dass BR bei solchen Dingen also mögliche dauerhafte gesundheitliche Beschwerden/ Schäden der Koll. nur lässig handeln, darunter verstehe ich auch das mehrmalige Anmahnen. Einmal (1) Anmehnen/ Abmahnen ist genug.
Erstellt am 09.09.2010 um 11:35 Uhr von DerAlteHeini
udotopia
Hier dürfte nach misslungener Einigung mit dem AG das Gewerbeaufsichtsamt die richtige Behörde sein. Sieht diese Behörde sich nicht zuständig, wird dieser Vorgang automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet. Über die Weiterleitung werdet ihr schriftlich informiert.
Da hier, so wie es aussieht, ständig gesetzwidrige Arbeitszeiten geleistet werden, sollte der BR sein Mitbestimmungsrecht gem.: § 87 Abs.1, Ziffer 2+3 wahrnehmen.
Wird der AG auf diese ständigen, nicht dem ArbzG konformen Arbeitszeiten, vom BR hingewiesen und reagiert nicht, sollte der BR letztentlich "Nägel mit Köpfen" machen. Ansonsten macht der BR sich zum Kasper.