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Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz

T
Tubbs
Nov 2016 bearbeitet

MA stempeln nicht zur Pause! AG wurde bereits darauf hingewiesen, aber es ändert sich nichts! Anwalt beauftragen oder direkt die Gewerbeaufsicht?

2.511011

Community-Antworten (11)

L
leserin

06.11.2012 um 13:42 Uhr

Pausen müssen nicht zwangsweise gesteppelt werden. Das Zeiterfassungssystem muss sie nur intern. also per Software herausrechnen.

Beispiel: Also man beginnt morgens um 08:00 und arbeitet bis 16:00 = 8 Std. Anwesenheit in der Firma. Die Zeiterfassung darf dann aber diese Zeit nur als 07:30 Std. erfassen/ speichern werten.

Der AG MUSS aber danndarauf achten und ggf mit arbeitsrechtlichen Mitteln hinwirken, dass die AN auch 30 Minuten Pause machen. Also auch nicht weiter als Aufsich an Maschinen bleiben und auch nicht per Telefon/Handy in bereitschaft sind.

Es ist Freizeit und wie und wo der AN diese verbringt ist seine Sache

W
wölfchen

06.11.2012 um 14:27 Uhr

. . . irgendwie verstehe ich den Hintergrund der Frage nicht so richtig. Will der BR die Drecksarbeit des Arbeitgebers übernehmen? Oder entstehen den MA durch das Nichtstempeln Nachteile?

M
meckerziege

06.11.2012 um 15:45 Uhr

Denke ich auch - es ist nicht Aufgabe des BR auf diese Stempelei zu achten! Es sei denn, die AN haben Nachteile.

Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung, in der solche Dinge geregelt werden?

G
gironimo

06.11.2012 um 16:20 Uhr

.... vielleicht ist der AG auch so großzügig und bezahlt die Pausen.

Wie hier schon festgestellt wurde. Allein die Tatsache, dass nicht gestochen wird, stellt keineswegs ein Verstoß gegen das Gesetz dar.

Die Frage wäre nur: machen die, die nicht stempeln auch keine Pause?

U
Ulrik

06.11.2012 um 16:52 Uhr

Selbst wenn das System die Pausenzeiten rausrechnet, ist der BR gefragt. §80 BetrVG regelt, daß der BR auf die Einhaltung der Gesetze schauen soll.

Und ganz nebenbei, ein Mitarbeiter, der seine Pause nicht stempelt, macht u. U. mehr Pause als das System ihm rausrechnet. Wo bitte ist da die Fairness / Gleichbehandlung ggüber dem Kollegen, der seine Zeiten brav erfasst, bzw. sich an die 30 Minuten hält.

Ich sehe den BR daher bei diesem thema durchaus in der Pflicht.

L
Lotte

06.11.2012 um 18:57 Uhr

Hallo, ich glaube hier ist wahrscheinlich eher das Problem dass die MA keine Pause machen, oder?

Tubbs, gibt es denn feste Pausenzeiten, bei denen Ihr mitbestimmt habt? Machen die KollegInnen nachweislich keine Pause? LG Lotte

M
Mainpower

07.11.2012 um 06:56 Uhr

Hallo,

wenn ich in meiner Pause am Arbeitsplatz bleibe und im Internet surfe stempele ich auch nicht ab da wohl nicht an jedem Arbeitsplatz eine Stechuhr ist. @Ulrik, wo ist dann bei mir der BR in der Pflicht??

W
wölfchen

07.11.2012 um 10:38 Uhr

. . . Ulrik, wenn Du schon den § 80 BetrVG bemühst, dann bitte richtig! Der BR hat darüber zu wachen , dass die "zugunsten" der AN geltenden Gesetze eingehalten werden ;-)

U
Ulrik

07.11.2012 um 12:41 Uhr

@wölfchen Das AbrZG mit den Pausenregelungen ist kein Gesetz zugunsten der MA?? Pausen dienen der Gesundheitserhaltung, und sind somit einzuhalten.

Und ganz nebenbei, wenn ein MA in seiner Pause am Platz bleibt, sich nicht ausstempelt und evtl auch kein System diese Pause abzieht, dann ist das AZ-Betrug. Klar ist das ahnden Sache des AG, aber es ist mehr als unkollegial und unfair den anderen ggüber. Und ich als BR würde hier gerade zum Schutz der Interessen all derer, die ihre Zeiten richtig erfassen, meinen Mund aufmachen.

Sich als BR hinzustellen, und sagen, wir wollen, daß die Gesetze eingehalten werden, aber bitte nur die, die entweder alle oder im Einzelfall zugunsten usn sind, ist m. E. eine Doppelmoral, die so wohl kaum gut sein kann. Ist aber nur meine Meinung

M
Mainpower

07.11.2012 um 19:20 Uhr

@Ulrik,

die gesetzlich vorgeschriebenen Pausen werden vom System automatisch abgezogen. Wo siehst Du da noch Handlungsbedarf des BR. Ich darf doch in meiner Freizeit (Pause) sitzen wo ich will.

W
wölfchen

07.11.2012 um 20:12 Uhr

. . . ulrik, ich stimme Dir zu - man darf sich nicht nur die Rosinen rauspicken - ganz meine persönliche Meinung! Ich wollte Deinen Hinweis auf den § 80 auch nur ergänzen, zumal Pausenregelungen tatsächlich zugunsten der AN sind. Nur: Tubbs hat uns den Knochen hingeworfen und lässt uns fröhlich streiten und wir wissen bis jetzt immer noch nicht, aus welchem Grund er einen Anwalt oder das Gewerbeaufsichtsamt zu bemühen gedenkt . . .

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