Arbeitszeitgesetz "Verstoß"
Arbeitszeitgesetz. "Verstoß" Hallo zusammen, ein leitender AG hat 8 Std. mit einer Pause von 15 min. am Band gearbeitet.Wir haben ihn darauf aufmerksam gemacht das er sich hier gegen das ArbZg verstößt.Seine Aussage ist das er mehr wie 15 min pause hatte da öfters Störungen auftraten.Er könne doch pause machen wo er will sagte er.Ist das so richtig.Das ist doch Bereitschaft oder nicht.Wenn der Band wieder angelaufen hätte müsste er arbeiten.
Community-Antworten (7)
10.12.2014 um 11:12 Uhr
Der Ansprechpartner für den Betriebsrat ist der Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter. Verstöße müssen diesem angezeigt werden mit dem Hinweis diese zu beheben. Keinesfalls spricht der BR irgendwelche Arbeitnehmer an und gibt diesen Anweisungen.
Falls es sich um einen ltd. Angestellten im Sinne des BetrVG handelt, gilt das Arbeitszeitgesetzt für diesen nicht (§18 Abs. I 1 ArbZG).
10.12.2014 um 11:31 Uhr
Jein, also die Arbeitnehmer kann man schon ansprechen als BR, meine ich, aber es ist taktisch nicht so klug, sie belehren zu wollen. Keiner mag das. Metallica hat recht, finde ich - sprecht den Arbeitgeber an und macht ihn auf das Problem aufmerksam. (Es sei denn natürlich, da ist unmittelbar Gefahr im Verzug. Wenn der AN am Band steht und nach 8 Stunden wg. Übermüdung aufs Band zu fallen droht, woraufhin ihn die Maschine in mehrere Dosen verteilen würde, das sollte man schon verhindern.)
Außerdem, ist das wirklich ein leitender AN da am Band? Ich kenne keinen 'Leitenden', der am Band steht, meist sitzen die irgendwo warm und trocken im 12. Stock. Ein 'normaler' Vorarbeiter ist jedenfalls kein 'Leitender'.
10.12.2014 um 11:32 Uhr
Laut des Referenten aus der Schulung verstößt er sich gegen das ArbZg. Ob er leitender ist spielt keine Rolle.Es sei den e ist selbstständig
10.12.2014 um 11:36 Uhr
Die wollen unsere Pausen auf 30 min reduzieren.Deswegen hat er einen Tag am Band gearbeitet um es zu beweisen das es doch geht.
10.12.2014 um 11:44 Uhr
"Laut des Referenten aus der Schulung verstößt er sich gegen das ArbZg. Ob er leitender ist spielt keine Rolle.Es sei den e ist selbstständig"
Dann würde ich mir beim nächsten mal einen anderen Referenten suchen (oder genauer hinhören).
10.12.2014 um 11:58 Uhr
Genau die leitenden Angestellten gehen Euch einen feuchten K....... an und wenn diese 24 Std am Stück arbeiten. Wenn er kein richtiger leitender Angestellter sondern ein Angestellter mit Leitungsfunktion ist, habt Ihr als Betriebsrat in keiner Weise was zu sagen, sondern wie metallica richtig sagt dies beim Arbeitgeber zu bemängeln. Ob ich da aber nen Wind wegen 15 Minuten mache??? Das hört sich mehr nach Machtspielchen an!
10.12.2014 um 12:15 Uhr
@ Engländer
Gehen wir einfach mal davon aus, dass es sich tätsächlich um einen ltd. Angestellten handelt.
Dann ist im § 18 aBS:! ArbZG nachzulesen: Dieses Gesetz ist NICHT anzuwenden auf
- leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Jetzt zu dem Grund seiner Tätigkeit am Band ... Kürzung der Erholungspause auf 30 Minuten!
Greift ein Tarifvertrag? Falls ja, MUSS dort nachgelesen werden, was bzgl. der Ruhepausen geregelt ist! Auch seid Ihr als BR über den § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG im Boot!
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