Erstellt am 10.12.2014 um 10:12 Uhr von metallica
Der Ansprechpartner für den Betriebsrat ist der Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter. Verstöße müssen diesem angezeigt werden mit dem Hinweis diese zu beheben. Keinesfalls spricht der BR irgendwelche Arbeitnehmer an und gibt diesen Anweisungen.
Falls es sich um einen ltd. Angestellten im Sinne des BetrVG handelt, gilt das Arbeitszeitgesetzt für diesen nicht (§18 Abs. I 1 ArbZG).
Erstellt am 10.12.2014 um 10:31 Uhr von Hartmut
Jein, also die Arbeitnehmer kann man schon ansprechen als BR, meine ich, aber es ist taktisch nicht so klug, sie belehren zu wollen. Keiner mag das. Metallica hat recht, finde ich - sprecht den Arbeitgeber an und macht ihn auf das Problem aufmerksam. (Es sei denn natürlich, da ist unmittelbar Gefahr im Verzug. Wenn der AN am Band steht und nach 8 Stunden wg. Übermüdung aufs Band zu fallen droht, woraufhin ihn die Maschine in mehrere Dosen verteilen würde, das sollte man schon verhindern.)
Außerdem, ist das wirklich ein _leitender_ AN da am Band? Ich kenne keinen 'Leitenden', der am Band steht, meist sitzen die irgendwo warm und trocken im 12. Stock. Ein 'normaler' Vorarbeiter ist jedenfalls kein 'Leitender'.
Erstellt am 10.12.2014 um 10:32 Uhr von Engländer
Laut des Referenten aus der Schulung verstößt er sich gegen das ArbZg. Ob er leitender ist spielt keine Rolle.Es sei den e ist selbstständig
Erstellt am 10.12.2014 um 10:36 Uhr von Engländer
Die wollen unsere Pausen auf 30 min reduzieren.Deswegen hat er einen Tag am Band gearbeitet um es zu beweisen das es doch geht.
Erstellt am 10.12.2014 um 10:44 Uhr von Pickel
"Laut des Referenten aus der Schulung verstößt er sich gegen das ArbZg. Ob er leitender ist spielt keine Rolle.Es sei den e ist selbstständig"
Dann würde ich mir beim nächsten mal einen anderen Referenten suchen (oder genauer hinhören).
Erstellt am 10.12.2014 um 10:58 Uhr von moreno
Genau die leitenden Angestellten gehen Euch einen feuchten K....... an und wenn diese 24 Std am Stück arbeiten.
Wenn er kein richtiger leitender Angestellter sondern ein Angestellter mit Leitungsfunktion ist, habt Ihr als Betriebsrat in keiner Weise was zu sagen, sondern wie metallica richtig sagt dies beim Arbeitgeber zu bemängeln. Ob ich da aber nen Wind wegen 15 Minuten mache??? Das hört sich mehr nach Machtspielchen an!
Erstellt am 10.12.2014 um 11:15 Uhr von Hoppel
@ Engländer
Gehen wir einfach mal davon aus, dass es sich tätsächlich um einen ltd. Angestellten handelt.
Dann ist im § 18 aBS:! ArbZG nachzulesen: Dieses Gesetz ist NICHT anzuwenden auf
1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes ...
Jetzt zu dem Grund seiner Tätigkeit am Band ... Kürzung der Erholungspause auf 30 Minuten!
Greift ein Tarifvertrag? Falls ja, MUSS dort nachgelesen werden, was bzgl. der Ruhepausen geregelt ist!
Auch seid Ihr als BR über den § 87 Abs.1 Nr. 2 BetrVG im Boot!