Mitbestimmungsrecht des BR
Guten morgen, ich bin BR-Mitglied und arbeite in einem Seniorenheim: das Mitbestimmungsrecht in unserem Hause, z. B. bei Neueinstellungen wird einfach immer wieder übergangen. Wir sind jetzt dabei das durch unseren Anwalt erstmal schriftlich festzulegen damit wir später was in der Hand haben um es zu dokumentieren da es in vielen Gespächen einfach nicht funktioniert hat. Meine Frage: Muß auch bei Einstellung einer Qualitätsbeauftragten, oder bei Arbeitszeitverlängerung der QB der BR informiert oder gefragt werden? Danke für Antworten
Community-Antworten (2)
01.02.2012 um 11:24 Uhr
hallo, §99 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz
Ihr seid als BR bei Einstellungen oder Arbeitszeitverlängerung in der Miktbestimmumng!
gruß hilfsheriff
01.02.2012 um 11:45 Uhr
..... sofern Ihr i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigte AN seid - ja bei Einstellung.
§ 87 BetrVG (Mehrarbeit etc.) gilt bei jeder Betriebsgröße.
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