Guten morgen,
ich bin BR-Mitglied und arbeite in einem Seniorenheim:
das Mitbestimmungsrecht in unserem Hause, z. B. bei Neueinstellungen wird einfach immer wieder übergangen. Wir sind jetzt dabei das durch unseren Anwalt erstmal schriftlich festzulegen damit wir später was in der Hand haben um es zu dokumentieren da es in vielen Gespächen einfach nicht funktioniert hat.
Meine Frage:
Muß auch bei Einstellung einer Qualitätsbeauftragten, oder bei Arbeitszeitverlängerung der QB der BR informiert oder gefragt werden?
Danke für Antworten