Erstellt am 07.09.2010 um 10:02 Uhr von jazzman
Hallo Alliana,
ihr könnt auf Eurer Sitzung einen Beschluss fassen ob Ihr das Unterschreiben wollt oder nicht. Anhand dieses Beschlusses darfst Du als Stellv. Vorsitzende dann auch unterschreiben. Dafür bist Du Stellverteterin. Wenn der Vorsitzende verhindert ist übernimmst Du für die Zeit der verhinderung den Vorsitz.
Gruß
Jazzman
Erstellt am 07.09.2010 um 10:04 Uhr von Immie
@Alliana
das du eine Vereinbarung zur Entgelterhöhung unterschreiben darfst, möchte ich bezweifeln.
Erstellt am 07.09.2010 um 10:10 Uhr von Alliana
Danke Jazzman.
Und Immie, wie meinst Du das?
Erstellt am 07.09.2010 um 10:11 Uhr von Petrus
@Immie:
Nur wenn sie auch Stelli in der (Haus-)Tarifkommission ist, oder? Aber da weiß dann sicherlich der GEW-Sekretär weiter...
Erstellt am 07.09.2010 um 10:13 Uhr von Immie
@Petrus
...(Haus-)Tarifkommission...
Wenn es so ist, ist alles gut:-)
Erstellt am 07.09.2010 um 10:15 Uhr von Petrus
@alliana:
Wegen §77(3) BetrVG darf der BR nicht über Gehaltserhöhungen verhandeln. Weil das in Deutschland _üblicherweise_ Sache der Gewerkschaft ist, die dafür _üblicherweise_ Tarifverträge abschließt. Wenn ihr nicht tarifgebunden seid, habt ihr Pech gehabt. Verhandeln dürft ihr trotzdem nicht.
Erstellt am 07.09.2010 um 10:44 Uhr von Alliana
Ah so war des gemeint ;-) Habt ihr an und für sich ja Recht, was das Thema "verhandeln dürfen" angeht. Wir hatten das auch schon in unserer FoBi: denn unsere Betriebe im Verbund sind großteils nicht tarifvertragsmäßig über eine Gewerkschaft gebunden bzw. verhandelt.
Die Entgeltgruppen und BVs bei uns im Hause sind frei mit dem BR verhandelt worden. Scheint ein "Geschenk" unseres Brötchengebers zu sein, das er Erhöhungen der Löhne etc. mit uns direkt verhandelt. Das er das eigentlich nicht mit uns verhandeln braucht, wissen wir vom BR, er selbst scheinbar nicht, oder es ist des lieben Frieden willens.
Nunja, hab das Ding da liegen und würds gerne unterschrieben, damit unsere Personalerin die Gehälter fertig machen kann ;-)
Liebe Grüße, Alliana
Erstellt am 07.09.2010 um 10:52 Uhr von Immie
@Petrus
Genau das hatte ich mir gedacht.
@Alliana
Es ist egal, ob du es unterschreibst oder nicht.
Genausogut könntest du deinen Kassenbon vom ... unterschreiben.
Am dollsten finde ich, das ihr das macht, obwohl ihr wisst, dass es nicht rechtens ist.
Klasse!
Erstellt am 07.09.2010 um 11:22 Uhr von Alliana
Nunja was heißt "nicht rechtens" - im speziellen Branchen hat nunmal nicht jeder die Ambitionen dazu seine Verträge über die Gewerkschaft abwickeln zu lassen. Das ist hier schon seit über 13 Jahren völlig normal, das das so zwischen dem AG und dem BR verhandelt wird.
Witziger Weise hat uns unser Dozent von der WAF sogar dazu geraten, es weiterhin so abzuwickeln. Gefrei dem Motto: "Wenn die euch das Stück Kuchen schenken, dann nehmt es auch an und macht was draus".
Aber denke mal das ist eine Eigenart des Betriebs, nicht mehr oder weniger.
Erstellt am 07.09.2010 um 11:33 Uhr von Immie
...Nunja was heißt "nicht rechtens" ...
Nun, was denkst du was das heisst?
Immer wieder erstaunlich was die Referenten der WAF so "raten".^
Sei mir nicht böse, aber warum fragst du hier nach?
Du willst etwas unterschreiben, wohlweisslich, das dies rechtlich keinerlei Relevanz besitzt.
Dann ist es doch auch egal, ob du darfst oder ob nicht.
Warum sollte jetzt plötzlich bei der Unterschrift interessieren was im BetrVG steht?
Erstellt am 07.09.2010 um 11:36 Uhr von Petrus
Immie: Die Frage ist eben immer, ob man schlafende Hunde wecken soll.
Alliana: Wenn man den Chef mit der Nase drauf stößt, dass er weder verhandeln muss noch darf, verteilt er das Geld zukünftig nach Nase oder noch schlechter: Er behält es für sich. Und da der Nasenfaktor schlechter ist, als die bisherige Lösung: Nicht erwischen lassen... Also selbst wenn eine Unterschrift rein rechtlich nichts wert ist (weder deine noch die vom BRV): wecke keine Zweifel und mach den Kringel drauf, damit ihr die Kohle kriegt.
Denn da schon das Stück Papier, dass unterschrieben werden soll, rein rechtlich nur für hinterlistige Zwecke taugt, ist auch egal, wer unterschreibt. Selbst wenn es die minderjährige Tochter vom Pförtner macht.
Erstellt am 07.09.2010 um 15:27 Uhr von Petrus
@Immie:
> Petrus Aussage "Wo kein Kläger, da kein Richter"...
So ist das im Arbeitsrecht in der Tat. Und klagen könnten hier viele: Die Gewerkschaft, einzelne ArbN (die sich vielleicht per Nasenfaktor mehr erhoffen), der ArbGeb (wenn er doch nicht mehr Geld zahlen will)
> Wenn hier BR aufgerufen werden, trotz besseren Wissens gegen das BetrVG zu
verstossen
Ich halte die Unterschrift unter ein von vornherein nichtiges Dokument nicht für einen Gesetzesverstoß. Wenn es denn so ist. (was allianas Schilderung durchaus nahelegt)
Für den ArbGeb ist die Maßnahme "Lohnerhöhung" wahrscheinlich größteils mitbestimmungsfrei, er könnte sie einfach durchführen oder aber bleiben lassen. Wenn der ArbGeb trotzdem meint, den BR "gegenzeichnen" lassen zu müssen, könnte das auch folgende Ursache haben:
Eine BV ist trotz allem notwendig, wenn eventuell §87(1) Nr. 10 oder 11 einschlägig sind (Erhöhungen nach Nasenfaktor können durchaus bestehenden Entlohnungsgrundsätzen widersprechen, vielleicht wurde eine "leistungsabhängige Vergütung" eingeführt oder die Erfolgsprämie wurde leicht verändert...). Und die muss der BR unterschreiben.
Und mal ehrlich: Wenn ein ArbGeb zum BR kommt und sagt: "Alle kriegen 5%, wenn ihr als BR unten rechts unterschreibt. Wenn nicht, gibt's eben gar nichts." Was machen dann wohl fast alle BR? Vielleicht noch fragen, ob eventuell auch 6% drin sind... Aber sonst?