Hallo Zusammen,

hier ein Auszug aus dem Fitting:

Eine Ergänzung oder Veränderung der Tagesordnung ist während der Sitzung möglich. Allerdings bedarf dies eines Mehrheitsbeschlusses. Die Ansicht, dass ein einstimmiger Beschluss erforderlich sei, kann der allgemeinen Praxis nicht mehr Rechnung tragen, vgl. Fitting § 29, Rn. 48, 23. Auflage.

Meine Frage dazu:
Ist das (entgegen dem BetrVG, das mir vorliegt) der aktuelle Stand? Kann ich mich darauf berufen?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße
blaubibi