Erstellt am 02.04.2008 um 11:47 Uhr von robinwaf
Hallo Tonja, gibt es keine Absprachen mit dem AG, ist die BV erst bindend wenn beide Seiten unterschrieben haben.
Um wieviel Tage ist das Datum unter der BV denn bereits überschritten? Oder gibt es in den Schlussbestimmungen einen Satz " diese BV tritt mit Datum vom... in Kraft"?
Ich würde der GL schriftlich!!! eine Frist setzen mit dem Hinweis wenn keine Unterschrift bis zum... erfolgt, wird die Zustimmung zurückgezogen. Machen muss dies aber der GBR.
Gruß
Reinhard
Erstellt am 02.04.2008 um 19:34 Uhr von betriebliche trübung
oder der gbr schreibt: wenn bis zum xx die zustimmung zur bv nicht vorliegen sollten, gehen wir davon aus, dass eine einigung nicht zu stande gekommen ist und werden die einigungsstelle anrufen.
könnte sein, dass ihr dann doch ganz fix die unterschrift bekommt :-)
funzt natürlich nur bei themen des § 87 betrvg.
Erstellt am 02.04.2008 um 20:18 Uhr von w-j-l
Wer ist "wir"? Sprichst Du damit im Namen eines Betriebsrats?
Worum geht es in der BV, und auf welcher Rechtsgrundlage unterschreibt der GBR diese Vereinbarung? Ihr solltet sicher sein, dass die richtigen "Vertragspartner" unterschreiben.
Zu Deiner Frage:
Wenn es sich um eine mitbestimmungspflichtige Sache handelt, und die GL zu lange nicht unterschreibt, dann kann man irgendwann auch die Einigungsstelle anrufen. Dazu reicht ein Beschluss und eine Mitteilung an die GL.