Hallo liebe Freunde,
ich habe bei der Durchsicht unserer BV über Arbeitszeit u. Zeiterfassung im § 3, -Einhaltung der tariflichen Arbeitszeit/ Zeiterfassung, festgestellt das dort nur über die Zeiterfassung geschrieben wird und kein Wort zur Einhaltung der tariflichen Arbeitszeit. Hat der frühere BR da gepennt
oder " So" ?, Wir brauchen einen Rat wie wir die Richtigstellung angehen können .

MfG : vomhofe