Erstellt am 29.11.2011 um 08:58 Uhr von Kurzarbeiter
Was willst Du denn da regeln??
Die Arbeitszeit ist Vertragsbestandteil und daher ja von beiden Vertragspartnern einzuhalten. Also, was noch regeln??
Erstellt am 29.11.2011 um 09:18 Uhr von rkoch
Kurzarbeiter hat zwar grundsätzlich Recht, aber wir kennen ja Eure Probleme damit nicht - und solche gibt es ja offenbar, wozu sonst die Frage.....
Grundsätzlich:
Erst mal im BR klar werden wie ihr glaubt eine Verbesserung erreichen zu können. Ohne Konzept sind Verhandlungen wertlos.
Dann: AG zu Verhandlungen auffordern. So weit er darauf eingeht, ausloten was geht.
Geht er darauf ein: BV ergänzen oder einvernehmlich ändern.
Geht nix oder nicht genug: BV kündigen, aber da sie in die Nachwirkung geht bleibt sie nach Ablauf erst einmal erhalten bis sie durch eine neue ersetzt wird. Die Kündigung ist aber das Druckmittel, da sie zum Ablauf der BV dann auch mit der Einigungsstelle durchgesetzt werden kann.
Erstellt am 29.11.2011 um 09:39 Uhr von gironimo
Da stimme ich rkoch zu. Ergänzen oder neue BV sind eine Frage der individuellen Situation.
Und in der Tat wäre die Frage, ob es überhaupt einen Handlungsbedarf gibt. Allein die Feststellung, dass Tarife und Arbeitszeitgesetz einzuhalten sind, braucht man nicht in eine BV schreiben. Nur wenn es um das Wie geht, muss man natürlich was regeln.
Erstellt am 29.11.2011 um 11:03 Uhr von rkoch
Und weil ich gerade noch einen Fehler in meinem Beitrag finde:
So weit in der bestehenden BV weder implizit noch explizit eine Regelung zu dem zu regelnden Sachverhalt besteht kann eine entsprechende Regelung natürlich auch ohne Kündigung als eigenständige BV vor der Einigungsstelle durchgesetzt werden. Wo keine Regelung zu kündigen ist muss man natürlich auch nichts kündigen. u.U. macht aber auch hier eine Kündigung Sinn wenn man im gleichen Atemzug auch bestehende Regeln anpassen will (MUSS man sie anpassen damit die neue Regelung einen Sinn macht ist sie nicht mehr eigenständig sondern eben implizit Bestandteil der bestehenden Regelung)
Erstellt am 29.11.2011 um 11:45 Uhr von Niemand
Es kann ja auch sein, daß gar nicht alle Mitarbeiter organisiert sind. Ein Tarifvertrag gilt ja erst mal nur zwischen den Tarifparteien. Wenn nun nicht organisierten Mitarbeitern nur beim Gehalt die Bindung an den TV im Arbeitsvertrag zugesagt wird macht es ja durchaus Sinn die Arbeitszeitregelung in der BV an den TV zu binden.
Erstellt am 29.11.2011 um 11:53 Uhr von passero
Hi, wenn ich das richtig verstehe ist in der BV festgehalten, dass die tariflich festgelegte ArbZeit einzuhalten ist. Dies muss in der BV nich weiter deklariert werden das es sich aus dem selbst Tarifvertrag ergibt. Ob es nun ein MantelTV, HausTV, FlächenTV, usw. ist spielt keine Rolle. Es sei denn, in der BV sollte eine andere Regelung treffen. DAbei ist zu beachten, dass eine BV nicht "schlechter" als der TV/das Gesetz sein darf (siehe Rechtspyramide).