W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Dienstkleidung

B
BR2226
Mai 2023 bearbeitet

Hallo

nach §87 Abs 1 Nr 1 besteht Mitbestimmung bei der Einführung von Dienstkleidung. Da findet man genug Artikel im Netz dazu.

In einer Klinik geht es ja im allg. nicht um die Einführung sondern evtl. um die Neuanschaffung von Dienstkleidung. Dass in einer Klinik Dienst/Arbeitskleidung getragen wird, ist klar und unstrittig.

Bezieht sich diese Mitbestimmung nun auch auf die Auswahl der Kleidung, insbesondere bei der Qualität? Oder hat der AG hier freie Hand?

28702

Community-Antworten (2)

R
RudiRadeberger

19.05.2023 um 15:44 Uhr

Ich glaube, die Qualität unterliegt nicht der Mitbestimmung. Der BR muss dafür sorgen, dass Dienstkleidung über den beabsichtigten Effekt (Repräsentation, Wiedererkennung) hinaus die Persönlichkeitsrechte des AN nicht zu weit einschränkt.

Ob dafür jetzt Made in Germany oder Made in Bangladesh zum Einsatz kommt, ist Sache des AG.

C
celestro

19.05.2023 um 16:14 Uhr

stimme RudiRadeberger zu. Wenn der AG lieber "billige" Kittel nimmt, ist das nicht zu beanstanden. Zumindest solange nicht, wie die entsprechende Wirkung nicht verloren geht. Also ein Schutzhandschuh der nicht schützt, wäre selbstredend inakzeptabel. Aber wenn die Kittel nach 3 Monaten schon Löcher bekommen, kann man da nichts machen. Es sei denn, die Löcher würden den Schutzzweck beeinträchtigen bzw. der AG würde die Vorgabe aufgeben, das man nur 3 Kittel im Jahr bekommt und die Dinger fallen nach 2 Monaten auseinander.

Ihre Antwort