Erstellt am 19.05.2023 um 13:44 Uhr von RudiRadeberger
Ich glaube, die Qualität unterliegt nicht der Mitbestimmung. Der BR muss dafür sorgen, dass Dienstkleidung über den beabsichtigten Effekt (Repräsentation, Wiedererkennung) hinaus die Persönlichkeitsrechte des AN nicht zu weit einschränkt.
Ob dafür jetzt Made in Germany oder Made in Bangladesh zum Einsatz kommt, ist Sache des AG.
Erstellt am 19.05.2023 um 14:14 Uhr von celestro
stimme RudiRadeberger zu. Wenn der AG lieber "billige" Kittel nimmt, ist das nicht zu beanstanden. Zumindest solange nicht, wie die entsprechende Wirkung nicht verloren geht. Also ein Schutzhandschuh der nicht schützt, wäre selbstredend inakzeptabel. Aber wenn die Kittel nach 3 Monaten schon Löcher bekommen, kann man da nichts machen. Es sei denn, die Löcher würden den Schutzzweck beeinträchtigen bzw. der AG würde die Vorgabe aufgeben, das man nur 3 Kittel im Jahr bekommt und die Dinger fallen nach 2 Monaten auseinander.