Hallo

nach §87 Abs 1 Nr 1 besteht Mitbestimmung bei der Einführung von Dienstkleidung. Da findet man genug Artikel im Netz dazu.

In einer Klinik geht es ja im allg. nicht um die Einführung sondern evtl. um die Neuanschaffung von Dienstkleidung. Dass in einer Klinik Dienst/Arbeitskleidung getragen wird, ist klar und unstrittig.

Bezieht sich diese Mitbestimmung nun auch auf die Auswahl der Kleidung, insbesondere bei der Qualität? Oder hat der AG hier freie Hand?